Beschluss:
Der Landkreis Passau gewährt dem Caritasverband
für Stadt und Landkreis Passau e.V. vorbehaltlich der Mittelbereitstellung
durch den Kreistag in Anlehnung an die staatlichen Fördergrundsätze für die
Angehörigenarbeit (Fachstelle für pflegende Angehörige) einschließlich Angebote
zur Unterstützung im Alltag (ehemals niedrigschwellige Betreuungsangebote) im
südlichen und nördlichen Landkreis für das Jahr 2025 einen Betrag von max.
24.000 € (entsprechend des staatlichen Förderbetrages für eine Vollzeitkraft in
der Angehörigenarbeit im Rahmen des Bayerischen Netzwerk Pflege) in Form eines
Defizitausgleichs.
Der Förderbetrag des Landkreises Passau darf nicht
höher sein als der staatliche Förderbetrag (Landesmittel) für die
Angehörigenarbeit der Fachstelle für pflegende Angehörige.
Die Förderung kann seitens des Trägers nach Bedarf
auf die Bereiche der Fachstelle für pflegende Angehörige sowie die Angebote zur
Unterstützung im Alltag aufgeteilt werden.
Die Förderung wird nur gewährt, soweit vorrangige
staatliche und sonstige Fördermittel sowie Zuschüsse der Pflegekassen in
maximal zu erreichender Höhe ausgeschöpft wurden.
Die bewilligten Fördermittel des Landkreises
Passau werden nach Vorlage des staatlichen Förderbescheides des Zentrum Bayern
Familie und Soziales (ZBFS) ausgereicht.
Ein Antrag auf Förderung für die kommenden Jahre
ist abweichend von dem in den staatlichen Förderrichtlinien festgelegten Termin
grundsätzlich bis 15.11. des laufenden Jahres für das Folgejahr beim
Landratsamt Passau einzureichen, um seitens der Verwaltung entsprechende
Haushaltsmittel einplanen zu können.