Beschluss:
Der Landkreis Passau zieht sich schrittweise aus
der Investitionskostenförderung ambulanter Pflegedienste zurück. Hierzu werden
im Haushaltsjahr 2025 letztmalig Fördermittel i.H.v. 75.000 € eingeplant für
die Förderung des Jahres 2024.
Ab dem Förderjahr 2025 (Haushaltsjahr 2026)
erfolgt keine Förderung der Pflegedienste mehr.
Die Förderrichtlinien des Landkreises Passau für
die Förderung ambulanter Pflegedienste ab 01.01.2012 in Form des Beschlusses
des Kreisausschusses vom 18.06.2012 werden mit Wirkung ab dem 01.01.2026
aufgehoben.