Beschluss:
1.
Den Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten des Landkreises Passau wird
die Möglichkeit gegeben, im Wege der Entgeltumwandlung ein sogenanntes
„JobBike“ zu nutzen.
2.
Für die Beamtinnen und Beamten des Landkreises Passau wird die Nutzungsmöglichkeit
entsprechend den für die Beamtinnen und Beamten des Freistaates gegebenen
Rahmenbedingungen geschaffen.
3.
Für Tarifbeschäftigte des Landkreises findet der Tarifvertrag zur
Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen
öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) Anwendung.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, das notwendige Vergabeverfahren zur
Vorbereitung der Beauftragung eines Leasinganbieters durchzuführen.