Sitzung: 26.02.2024 Kreistag
Beschluss: Abstimmungen
Beschluss:
Der Kreistag
beschließt vorliegende Haushaltssatzung 2024 mit dem Ergebnishaushalt 2024 und
dem Finanzhaushalt 2024 sowie dem beigefügten Stellenplan für die Beamten und
die tariflich Beschäftigten.
H
a u s h a l t s s a t z u n g
des Landkreises Passau für das Haushaltsjahr 2024
I.
Aufgrund der Art.
57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Kreistag folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage
beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt,
er schließt
1. Im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge von 250.217.999
€
dem Gesamtbetrag der
Aufwendungen von 253.080.134
€
und dem Saldo (Jahresergebnis)
von
- 2.862.135 €
2. Im Finanzhaushalt mit
a) aus laufender
Verwaltungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von 244.611.995 €
dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von 242.142.863 €
und einem Saldo von
2.469.132 €
b) aus Investitionstätigkeit
mit
dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von 9.070.359 €
dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von 26.312.570 €
und einem Saldo von - 17.242.211 €
c) aus der
Finanzierungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von 9.500.000 €
dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von 2.400.000 €
und einem Saldo
von 7.100.000 €
ab.
§
2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen wird auf 9.500.000 € festgesetzt.
Der Saldo des Finanzhaushalts in Höhe von – 7.673.079 € wird durch vorhandene
liquide Mittel ausgeglichen.
§
3
Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden
nicht festgesetzt.
§
4
(1) Die
Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 ff.
des Finanzausgleichsgesetzes umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2024 auf
118.899.361 € (Umlagesoll) festgesetzt.
(2) Die Kreisumlage wird in Hundertsätzen aus nachstehenden vorläufigen
Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen bemessen:
Vom Bayer. Landesamt für Statistik und
Datenverarbeitung festgestellte Steuerkraftzahlen vom 21.12.2023
der Grundsteuer A 1.994.410 €
der
Grundsteuer B
18.466.064 €
der
Gewerbesteuer
88.572.960 €
der
Einkommensteuerbeteiligung 92.545.712 €
der
Umsatzsteuerbeteiligung 12.276.818 €
80
% der Gemeindeschlüsselzuweisung 2022
41.841.586 €
______________________
Summe der
Bemessungsgrundlage
255.697.550 €
(3) Nach
Art. 18 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes wird der Umlagesatz für die
Kreisumlage auf 46,5 v. H. festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Passau, 26.02.2024
Landratsamt Passau
Kneidinger
Landrat
Für: 53 Gegen: 7
Kreishaushalt 2024;
hier: Finanzplanung
2023 - 2027
B E S C H L U S S :
Gemäß Art. 64 LKrO
i.V.m. § 9 KommHV-Doppik beschließt der Kreistag für die Jahre 2023 – 2027
folgenden
Finanzplan
mit nachstehenden
Abschlusszahlen:
Ergebnishaushalt
Haushaltsjahr
|
Erträge € |
Aufwendungen € |
2023 |
221.219.675 |
221.048.628 |
2024 |
250.217.999 |
253.080.134 |
2025 |
259.657.850 |
255.565.252 |
2026 |
265.959.372 |
257.893.649 |
2027 |
269.295.139 |
257.514.505 |
Finanzhaushalt
Haushaltsjahr
|
Einzahlungen € |
Auszahlungen € |
2023 |
216.041.484 |
211.618.197 |
2024 |
244.611.995 |
242.142.863 |
2025 |
254.102.717 |
245.001.659 |
2026 |
260.754.743 |
247.786.323 |
2027 |
263.224.106 |
247.910.158 |
Investitionshaushalt
Haushaltsjahr
|
Einzahlungen € |
Auszahlungen € |
2023 |
8.497.170 |
34.075.300 |
2024 |
9.070.359 |
26.312.570 |
2025 |
5.499.950 |
22.592.200 |
2026 |
4.716.950 |
23.975.700 |
2027 |
4.011.450 |
19.471.700 |
Finanzierungstätigkeit
Haushaltsjahr
|
Einzahlungen Kreditaufnahmen € |
Auszahlungen Tilgungen € |
2023 |
0 |
2.376.000 |
2024 |
9.500.000 |
2.400.000 |
2025 |
8.500.000 |
3.000.000 |
2026 |
8.500.000 |
3.500.000 |
2027 |
4.000.000 |
4.000.000 |
Passau, 26.02.2024
Landratsamt
Kneidinger
Landrat
Für: 56 Gegen: 4
Haushalt
2024
Vermerk:
Nach Art. 55 LKrO
hat der Landkreis seine Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass
die stetige Erfüllung der Aufgaben gesichert ist. Sparsamer und
wirtschaftlicher Führung der Haushaltswirtschaft kommt dabei Vorrang zu.
Durch interne
Maßnahmen kann der Vollzug dieser Bestimmungen sichergestellt werden bzw. ist
die Inanspruchnahme der Haushaltsansätze einschließlich über- und
außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen zu überwachen (§ 26
KommHV-Doppik).
Beschluss:
Der Kreistag des
Landkreises Passau ordnet deshalb für das Haushaltsjahr 2024 eine allgemeine
Buchungssperre für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen an.
Fallen über- und
außerplanmäßige Ausgaben an, sind diese vom zuständigen Landkreisgremium (s. §
21 der Dienstanweisung des Landkreises Passau über das Finanz- und Kassenwesen)
zu beschließen bzw. zu genehmigen.
Für: 60 Gegen: 0
Landratsamt Passau Passau, den 26.02.2024
-
Kämmerei
–
Über
Abteilung 2
LR 1
Im Hause
zur Vorlage im
K r e i s t a g
Gegenseitige
Deckungsfähigkeit von Auszahlungen der Kreisstraßenverwaltung im Bereich des
Investitionshaushalts und der Auszahlungen für Beschaffungen aus dem
Investitionshaushalt im Bereich der Kreiseigenen Schulen.
Um die Flexibilität
der Tiefbauverwaltung zu erhöhen, wurden in den vergangenen Jahren die
Auszahlungen des Investitionshaushalts für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Damit entfiel die Vorlage zur Genehmigung von einzelnen überplanmäßigen
Ausgaben an das zuständige Kreisorgan.
Der Ausschuss für
Mobilität, Infrastruktur und Digitales hat in seiner Sitzung am 22.11.2023 der
erneuten gegenseitigen Deckungsfähigkeit in diesem Bereich zugestimmt.
Es wird
vorgeschlagen, für den Bereich der Kreiseigenen Schulen ebenfalls für die
Auszahlungen (Beschaffungen) im Investitionsbereich die gegenseitige
Deckungsfähigkeit der Produkt-Konten innerhalb des gleichen Budgets zu
erklären. Hier kommt es immer wieder zu entsprechenden Verschiebungen zwischen
Ausstattungsgegenständen, EDV-Hardware und EDV-Software. Aber auch bei den
verschiedenen Bauvorhaben kann es zu entsprechenden Verschiebungen kommen. Der
Ausschuss für Bildung und Gesundheit hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 dieser
gegenseitigen Deckungsfähigkeit für den Bereich der Kreiseigenen Schulen zugestimmt.
Die Überwachung der
insgesamt einzuhaltenden Ansätze obliegt der Kämmerei.
Beschluss:
Der Kreistag
ermächtigt die Kreisstraßenverwaltung, überplanmäßige Auszahlungen im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Investitionshaushalts
untereinander zu übertragen.
Ebenfalls
ermächtigt der Kreistag die Hochbauabteilung, im Bereich der Kreiseigenen
Schulen überplanmäßige Auszahlungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel des Investitionshaushalts untereinander zu übertragen.
Die angesetzten
Gesamtkosten der betreffenden Produkt-Konten des Investitionshaushalts der
Kreisstraßenverwaltung sowie der jeweiligen Produkt-Konten des
Investitionshaushalts im Bereich der Kreiseigenen Schulen dürfen nicht
überschritten werden (Überwachung durch Kämmerei).
Für: 60 Gegen: 0
Landratsamt Passau Passau, den 26.02.2024
Kämmerei –
Über
Abteilung 2
LR 1
Im Hause
zur Vorlage im
K r e i s t a g
Gegenseitige
Deckungsfähigkeit von Aufwendungen der wirtschaftlichen Einheiten im Bereich
des Ergebnishaushalts
Den
wirtschaftlichen Einheiten sind zum Teil mehrere Budgets zugewiesen.
Bei Überschreitung
des Budgets bzw. des Deckungsringes entstehen
überplanmäßige
Aufwendungen.
Nach Art. 60 Abs.1 LkrO
sind überplanmäßige Aufwendungen nur zulässig, wenn sie unabweislich sind und
die Deckung gewährleistet ist. Nach
§ 21 Nr. 3 der
Dienstanweisung über das Finanz- und Kassenwesen ist der Landrat ermächtigt,
bei überplanmäßigen Aufwendungen Deckungsmittel bis zu 15.000 € im Einzelfall
in Anspruch zu nehmen. Ab 15.000 € bis 75.000 € sind die Fachausschüsse oder
der Kreisausschuss und ab
75.000 € ist der
Kreistag zuständig.
Die bisherige
Praxis, den Leiterinnen und Leitern der Wirtschaftlichen Einheiten/Fachbereichen
die Ermächtigung zu erteilen, im Falle von Haushaltsüberschreitungen, soweit
innerhalb der Wirtschaftlichen Einheit oder des Fachbereichs ein
Deckungsvorschlag unterbreitet werden kann, dies direkt bei der Kämmerei zu
beantragen, hat sich bewährt. Ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand wird
dabei vermieden.
Aufgrund der nun
über Jahre hinweg durchgeführten Praxis und der dabei gewonnenen positiven
Erfahrung wird darum gebeten, erneut dieser Möglichkeit zuzustimmen.
Beschluss:
Der Kreistag
überträgt den Wirtschaftlichen Einheiten die Befugnis, für überplanmäßige
Aufwendungen bis zu 75.000 € freie Haushaltsmittel aus den eigenen Budgets
bereitzustellen.
Die Anordnung der
Bereitstellung erfolgt durch die Kämmerei.
Für: 60 Gegen: 0