Beschluss: Abstimmungen

 


Beschluss:

 

 

Der Kreistag beschließt vorliegende Haushaltssatzung 2024 mit dem Ergebnishaushalt 2024 und dem Finanzhaushalt 2024 sowie dem beigefügten Stellenplan für die Beamten und die tariflich Beschäftigten.

 

 

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

                                          

                           

des Landkreises Passau für das Haushaltsjahr 2024

 

 

I.

 

Aufgrund der Art. 57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Kreistag folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt, er schließt

 

1. Im Ergebnishaushalt mit

 

    dem Gesamtbetrag der Erträge von            250.217.999 €

    dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von    253.080.134 €

    und dem Saldo (Jahresergebnis) von    - 2.862.135 €  

 

 

2. Im Finanzhaushalt mit

                                     

     a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit  

         dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von          244.611.995 €

         dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von   242.142.863 €

         und einem Saldo von                2.469.132 €

 

      b) aus Investitionstätigkeit mit

          dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von          9.070.359 €              

          dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von          26.312.570 €

          und einem Saldo von                                        -  17.242.211 €

 

       c) aus der Finanzierungstätigkeit mit

           dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von            9.500.000 €

           dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von           2.400.000 €

           und einem Saldo von                   7.100.000 €

        

ab.

 

 

 

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 9.500.000 € festgesetzt.

Der Saldo des Finanzhaushalts in Höhe von – 7.673.079 € wird durch vorhandene liquide Mittel ausgeglichen.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

(1)     Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 ff. des Finanzausgleichsgesetzes umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 118.899.361 € (Umlagesoll) festgesetzt.

 

(2) Die Kreisumlage wird in Hundertsätzen aus nachstehenden vorläufigen Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen bemessen:

          Vom Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung festgestellte Steuerkraftzahlen vom 21.12.2023     
          der Grundsteuer A                                                    1.994.410 €

    der Grundsteuer B                                                  18.466.064 €

    der Gewerbesteuer                                                 88.572.960 €

    der Einkommensteuerbeteiligung                           92.545.712 €

    der Umsatzsteuerbeteiligung                                  12.276.818 €

    80 % der Gemeindeschlüsselzuweisung 2022       41.841.586 €

                                                                                ______________________

    Summe der Bemessungsgrundlage                     255.697.550 €

 

 

(3) Nach Art. 18 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes wird der Umlagesatz für die Kreisumlage auf 46,5 v. H. festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000.000 € festgesetzt.

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

 

 

 

Passau, 26.02.2024

Landratsamt Passau

 

 

 

 

Kneidinger

Landrat

 

 

 

Für: 53  Gegen: 7

 

 

 


Kreishaushalt 2024;

hier: Finanzplanung 2023 - 2027

 

 

 

B E S C H L U S S :

 

Gemäß Art. 64 LKrO i.V.m. § 9 KommHV-Doppik beschließt der Kreistag für die Jahre 2023 – 2027 folgenden

 

Finanzplan

 

mit nachstehenden Abschlusszahlen:

 

Ergebnishaushalt

Haushaltsjahr

Erträge

Aufwendungen

2023

 

221.219.675

221.048.628

2024

 

250.217.999

253.080.134

 

2025

259.657.850

255.565.252

 

2026

265.959.372

257.893.649

 

2027

269.295.139

257.514.505

 

 

Finanzhaushalt

Haushaltsjahr

Einzahlungen

Auszahlungen

2023

 

216.041.484

211.618.197

2024

 

244.611.995

242.142.863

2025

254.102.717

245.001.659

 

2026

260.754.743

247.786.323

 

2027

263.224.106

247.910.158

 

 

Investitionshaushalt

Haushaltsjahr

Einzahlungen

Auszahlungen

 

2023

 

8.497.170

34.075.300

 

2024

 

 9.070.359

26.312.570

 

2025

 

 5.499.950

22.592.200

2026

 

 4.716.950

23.975.700

2027

 4.011.450

19.471.700

 

 

Finanzierungstätigkeit

Haushaltsjahr

Einzahlungen

             Kreditaufnahmen

Auszahlungen

Tilgungen

2023

 

0

2.376.000

2024

 

9.500.000

2.400.000

2025

 

8.500.000

3.000.000

2026

 

8.500.000

3.500.000

2027

4.000.000

4.000.000

 

 

 

Passau, 26.02.2024

Landratsamt

 

 

Kneidinger

Landrat

 

 

 

 

Für: 56  Gegen: 4

 


Haushalt   2024

 

 

Vermerk:

 

 

Nach Art. 55 LKrO hat der Landkreis seine Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung der Aufgaben gesichert ist. Sparsamer und wirtschaftlicher Führung der Haushaltswirtschaft kommt dabei Vorrang zu.

 

Durch interne Maßnahmen kann der Vollzug dieser Bestimmungen sichergestellt werden bzw. ist die Inanspruchnahme der Haushaltsansätze einschließlich über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen zu überwachen (§ 26 KommHV-Doppik).

 

 

Beschluss:

 

 

Der Kreistag des Landkreises Passau ordnet deshalb für das Haushaltsjahr 2024 eine allgemeine Buchungssperre für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen an.

 

Fallen über- und außerplanmäßige Ausgaben an, sind diese vom zuständigen Landkreisgremium (s. § 21 der Dienstanweisung des Landkreises Passau über das Finanz- und Kassenwesen) zu beschließen bzw. zu genehmigen.

 

 

 

 

Für: 60  Gegen: 0

 


Landratsamt Passau                     Passau, den 26.02.2024

-          Kämmerei –

 

 

Über

Abteilung 2

 

LR 1

Im Hause

 

zur Vorlage im

 

              K r e i s t a g

 

 

 

Gegenseitige Deckungsfähigkeit von Auszahlungen der Kreisstraßenverwaltung im Bereich des Investitionshaushalts und der Auszahlungen für Beschaffungen aus dem Investitionshaushalt im Bereich der Kreiseigenen Schulen.

 

Um die Flexibilität der Tiefbauverwaltung zu erhöhen, wurden in den vergangenen Jahren die Auszahlungen des Investitionshaushalts für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Damit entfiel die Vorlage zur Genehmigung von einzelnen überplanmäßigen Ausgaben an das zuständige Kreisorgan.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Digitales hat in seiner Sitzung am 22.11.2023 der erneuten gegenseitigen Deckungsfähigkeit in diesem Bereich zugestimmt.

 

Es wird vorgeschlagen, für den Bereich der Kreiseigenen Schulen ebenfalls für die Auszahlungen (Beschaffungen) im Investitionsbereich die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Produkt-Konten innerhalb des gleichen Budgets zu erklären. Hier kommt es immer wieder zu entsprechenden Verschiebungen zwischen Ausstattungsgegenständen, EDV-Hardware und EDV-Software. Aber auch bei den verschiedenen Bauvorhaben kann es zu entsprechenden Verschiebungen kommen. Der Ausschuss für Bildung und Gesundheit hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 dieser gegenseitigen Deckungsfähigkeit für den Bereich der Kreiseigenen Schulen zugestimmt.

 

Die Überwachung der insgesamt einzuhaltenden Ansätze obliegt der Kämmerei.

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Der Kreistag ermächtigt die Kreisstraßenverwaltung, überplanmäßige Auszahlungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Investitionshaushalts untereinander zu übertragen.

 

Ebenfalls ermächtigt der Kreistag die Hochbauabteilung, im Bereich der Kreiseigenen Schulen überplanmäßige Auszahlungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Investitionshaushalts untereinander zu übertragen.

 

Die angesetzten Gesamtkosten der betreffenden Produkt-Konten des Investitionshaushalts der Kreisstraßenverwaltung sowie der jeweiligen Produkt-Konten des Investitionshaushalts im Bereich der Kreiseigenen Schulen dürfen nicht überschritten werden (Überwachung durch Kämmerei).

 

 

 

 

Für: 60  Gegen: 0

 

 

 


Landratsamt Passau                     Passau, den 26.02.2024

Kämmerei –

 

 

Über

Abteilung 2

 

LR 1

Im Hause

 

zur Vorlage im

 

 

 

              K r e i s t a g

 

 

Gegenseitige Deckungsfähigkeit von Aufwendungen der wirtschaftlichen Einheiten im Bereich des Ergebnishaushalts

 

 

Den wirtschaftlichen Einheiten sind zum Teil mehrere Budgets zugewiesen.

Bei Überschreitung des Budgets bzw. des Deckungsringes entstehen

überplanmäßige Aufwendungen.

 

Nach Art. 60 Abs.1 LkrO sind überplanmäßige Aufwendungen nur zulässig, wenn sie unabweislich sind und die Deckung gewährleistet ist. Nach

§ 21 Nr. 3 der Dienstanweisung über das Finanz- und Kassenwesen ist der Landrat ermächtigt, bei überplanmäßigen Aufwendungen Deckungsmittel bis zu 15.000 € im Einzelfall in Anspruch zu nehmen. Ab 15.000 € bis 75.000 € sind die Fachausschüsse oder der Kreisausschuss und ab

75.000 € ist der Kreistag zuständig.

 

Die bisherige Praxis, den Leiterinnen und Leitern der Wirtschaftlichen Einheiten/Fachbereichen die Ermächtigung zu erteilen, im Falle von Haushaltsüberschreitungen, soweit innerhalb der Wirtschaftlichen Einheit oder des Fachbereichs ein Deckungsvorschlag unterbreitet werden kann, dies direkt bei der Kämmerei zu beantragen, hat sich bewährt. Ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand wird dabei vermieden.

 

Aufgrund der nun über Jahre hinweg durchgeführten Praxis und der dabei gewonnenen positiven Erfahrung wird darum gebeten, erneut dieser Möglichkeit zuzustimmen.

 

 

 

 

Beschluss:

 

Der Kreistag überträgt den Wirtschaftlichen Einheiten die Befugnis, für überplanmäßige Aufwendungen bis zu 75.000 € freie Haushaltsmittel aus den eigenen Budgets bereitzustellen.

Die Anordnung der Bereitstellung erfolgt durch die Kämmerei.

 

 

 

 

Für: 60  Gegen: 0