Sitzung: 21.11.2023 Kreisausschuss
Beschluss: Abstimmungen
Beschluss:
Der Kreisausschuss nimmt den konsolidierten
Jahresabschluss 2022 zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss
den konsolidierten Jahresabschluss 2022 zu prüfen (Art. 89 Abs.1 LKrO).
Für: 15
Gegen: 0
Zu Beginn des nichtöffentlichen Teils der
Tagesordnung weist Landrat Raimund Kneidinger darauf hin, dass Mitglieder des
Kreisrats verpflichtet sind, an den Sitzungen und Abstimmungen teilzunehmen.
Gegen Mitglieder, die sich diesen Verpflichtungen entziehen, kann ein Ordnungsgeld
verhängt werden. Die Entscheidung darüber wird vom Kreistag getroffen.
Jeder muss sich bewusst sein, welches Bild das
Gremium in der Öffentlichkeit darstellt.