Beschluss:
1.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag
die nachstehend aufgeführten Zuschüsse für den Kreisjugendring in den
Kreishaushalt 2024 einzustellen.
Beschreibung |
Betrag
(€) |
Geschäftsführung und Veranstaltungen |
138.000,-- |
Sachaufwand für die Geschäftsstelle |
|
Projektmittel für „Gewalt und Sucht“ (Personal-
und Sachkosten) |
80.000,-- |
Umweltpädagogik, Team-Tage (Personal- und Sachkosten) |
83.500,-- |
Projekt Jugendpolitik und Demokratie (Zuweisung der Haushaltsmittel nur bei Durchführung) und neu ab
2024 Demokratielabor |
8.500,-- |
Jugendzeltdorf am Rannasee |
18.000,-- |
Zuschüsse an Jugendverbände |
20.000,-- |
Zuschüsse für „Tage der Orientierung“ |
9.000,-- |
Gesamtsumme |
357.000,-- |
2. Der
Kreisjugendring darf Zuschüsse nur an diejenigen Vereine und Verbände leisten,
die mit dem Kreisjugendamt Passau eine Vereinbarung zur Sicherstellung des
Schutzauftrags nach § 72a SGB VIII geschlossen haben.