Beschluss:
Der Kreistag beschließt, bei der Anwendung des
Gesetzes zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
wie der Freistaat Bayern zu verfahren und auf das Erfordernis der zeitnahen
Geltendmachung für die Jahre 2020, 2021 und 2022 zu verzichten. Eventuelle
Nachzahlungen erfolgen bis 01.01.2020 von Amts wegen.