Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 64, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt, bei der Anwendung des Gesetzes zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile wie der Freistaat Bayern zu verfahren und auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung für die Jahre 2020, 2021 und 2022 zu verzichten. Eventuelle Nachzahlungen erfolgen bis 01.01.2020 von Amts wegen.