Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschluss:

 

Abweichend von § 14 Abs. 2 Satz 3 TV-Fleischuntersuchung wird für Fahrten ab dem 01.01.2023 an die unter diesen Tarifvertrag fallenden Beschäftigten Wegstreckenentschädigung entsprechend Art. 6 Abs. 1 BayRKG gezahlt.