Beschluss:
Der Landkreis Passau
übernimmt im Rahmen der Weiterbildung zum Systemischen Familientherapeuten /
zur Systemischen Familientherapeutin in den Monaten, in denen entsprechende
Termine stattfinden, etwaige anfallende und nach dem Bayerischen Reisekostengesetz
(BayRKG) erstattungsfähige Reisekosten im Rahmen des Deutschlands-Tickets.
Im Übrigen bleibt der
Beschluss vom 16.11.2020 unberührt.