Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: --

Beschluss:

 

Der Landkreis Passau übernimmt im Rahmen der Weiterbildung zum Systemischen Familientherapeuten / zur Systemischen Familientherapeutin in den Monaten, in denen entsprechende Termine stattfinden, etwaige anfallende und nach dem Bayerischen Reisekostengesetz (BayRKG) erstattungsfähige Reisekosten im Rahmen des Deutschlands-Tickets.

Im Übrigen bleibt der Beschluss vom 16.11.2020 unberührt.