Beschluss:
Der Landkreis Passau
übernimmt für Lehrgänge ab Juli 2023 die Kosten für die nachfolgend
aufgeführten Beschäftigtenlehrgänge wie folgt:
Beschäftigtenlehrgang I:
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Übernahme der vollen Lehrgangs- und
Prüfungsgebühren der Bayerischen Verwaltungsschule – BVS -
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Übernahme der vollen Unterkunfts- und
Verpflegungskosten für den Abschlusslehrgang
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Bezahlte Freistellung während der
Unterrichtsveranstaltungen bis zur Höhe der individuellen täglichen
Sollarbeitszeit
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Übernahme der nach dem Bayerischen
Reisekostengesetz erstattungsfähigen Reisekosten; hier ist die
haushaltsrechtlich günstigste Variante zu wählen
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Beschäftigtenlehrgang II:
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Übernahme von 2/3 der Lehrgangsgebühren der BVS
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Übernahme der vollen Prüfungsgebühren der BVS
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Übernahme der vollen Unterkunfts- und
Verpflegungskosten für Einführungs- und Abschlusslehrgang
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Bezahlte Freistellung während der
Unterrichtsveranstaltungen bis zur Höhe der individuellen täglichen Sollarbeitszeit
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Übernahme der nach dem Bayerischen
Reisekostengesetz erstattungsfähigen Reisekosten; hier ist die
haushaltsrechtlich günstigste Variante zu wählen
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Erstattung des Eigenanteils von 1/3 der
Lehrgangsgebühren bei einem Prüfungsergebnis im ersten Drittel der
Prüfungsteilnehmer