Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: --

Beschluss:

 

Der Landkreis Passau übernimmt für Lehrgänge ab Juli 2023 die Kosten für die nachfolgend aufgeführten Beschäftigtenlehrgänge wie folgt:

 

Beschäftigtenlehrgang I:

-      Übernahme der vollen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren der Bayerischen Verwaltungsschule – BVS -

-      Übernahme der vollen Unterkunfts- und Verpflegungskosten für den Abschlusslehrgang

-      Bezahlte Freistellung während der Unterrichtsveranstaltungen bis zur Höhe der individuellen täglichen Sollarbeitszeit

-      Übernahme der nach dem Bayerischen Reisekostengesetz erstattungsfähigen Reisekosten; hier ist die haushaltsrechtlich günstigste Variante zu wählen

-       

Beschäftigtenlehrgang II:

-      Übernahme von 2/3 der Lehrgangsgebühren der BVS

-      Übernahme der vollen Prüfungsgebühren der BVS

-      Übernahme der vollen Unterkunfts- und Verpflegungskosten für Einführungs- und Abschlusslehrgang

-      Bezahlte Freistellung während der Unterrichtsveranstaltungen bis zur Höhe der individuellen täglichen Sollarbeitszeit

-      Übernahme der nach dem Bayerischen Reisekostengesetz erstattungsfähigen Reisekosten; hier ist die haushaltsrechtlich günstigste Variante zu wählen

-      Erstattung des Eigenanteils von 1/3 der Lehrgangsgebühren bei einem Prüfungsergebnis im ersten Drittel der Prüfungsteilnehmer