Beschluss: Abstimmungen

Beschluss:

 

 

Der Kreistag beschließt vorliegende Haushaltssatzung 2023 mit dem Ergebnishaushalt 2023 und dem Finanzhaushalt 2023 sowie dem beigefügten Stellenplan für die Beamten und die tariflich Beschäftigten.

 

 

 

H A U S H A L T S S A T Z U N G

                           

des Landkreises Passau für das Haushaltsjahr 2023

 

 

I.

 

Aufgrund der Art. 57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Kreistag folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt, er schließt

 

1. Im Ergebnishaushalt mit

 

    dem Gesamtbetrag der Erträge von            220.819.675 €

    dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von    220.648.628 €

    und dem Saldo (Jahresergebnis) von         171.047 €  

 

 

2. Im Finanzhaushalt mit

                                     

     a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit  

         dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von          215.641.484 €

         dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von   211.218.197 €

         und einem Saldo von                4.423.287 €

 

      b) aus Investitionstätigkeit mit

          dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von           8.497.170 €              

          dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von           25.875.300 €

          und einem Saldo von                                          -  17.378.130 €

 

       c) aus der Finanzierungstätigkeit mit

           dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von                           0 €

           dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von            2.376.000 €

           und einem Saldo von             -    2.376.000 €

        

ab.

 

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

Der Saldo des Finanzhaushalts in Höhe von – 15.330.843 € wird durch vorhandene liquide Mittel ausgeglichen.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 380.000 € festgesetzt.

 

 

§ 4

 

(1)     Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 ff. des Finanzausgleichsgesetzes umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 99.820.248 € (Umlagesoll) festgesetzt.

 

(2) Die Kreisumlage wird in Hundertsätzen aus nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen bemessen:

          Vom Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung festgestellte Steuerkraftzahlen vom 30.10.2022     
          der Grundsteuer A                                                              2.002.710 €

    der Grundsteuer B                                                                                     18.473.531 €

    der Gewerbesteuer                                                                                     80.297.083 €

    der Einkommensteuerbeteiligung                         86.522.095 €

    der Umsatzsteuerbeteiligung                                                                     13.908.147 €

    80 % der Gemeindeschlüsselzuweisung 2022     39.327.153 €

                                                                                          ______________________

    Summe der Bemessungsgrundlage                               240.530.719 €

 

 

(3) Nach Art. 18 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes wird der Umlagesatz für die Kreisumlage auf 41,5 v. H. festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 8.000.000 € festgesetzt.

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

 

 

Passau, 27.02.2023

Landratsamt Passau

 

 

 

 

Kneidinger

Landrat

 

 

 

 

Für: 51  Gegen: 12

 


 

Kreishaushalt 2023;

hier: Finanzplanung 2022 - 2026

 

 

 

Beschluss:

 

 

Gemäß Art. 64 LKrO i.V.m. § 9 KommHV-Doppik beschließt der Kreistag für die Jahre 2022 – 2026 folgenden

 

Finanzplan

 

mit nachstehenden Abschlusszahlen:

 

Ergebnishaushalt

Haushaltsjahr

Erträge

Aufwendungen

2022

 

199.807.111

196.808.062

2023

 

220.819.675

220.648.628

 

2024

224.031.199

221.215.320

 

2025

226.273.022

224.082.117

 

2026

229.189.164

227.657.866

 

 

Finanzhaushalt

Haushaltsjahr

Einzahlungen

Auszahlungen

2022

 

194.750.862

187.088.951

2023

 

215.641.484

211.218.197

2024

218.518.295

212.119.214

 

2025

220.861.896

215.233.325

 

2026

224.073.873

219.047.444

 

 

 

 

 

 

 

Investitionshaushalt

Haushaltsjahr

Einzahlungen

Auszahlungen

2022

 

8.847.017

23.431.007

 

2023

 

 8.497.170

25.875.300

 

2024

 

 7.603.741

24.050.500

2025

 

 4.751.640

18.228.000

2026

 3.227.000

12.123.000

 

 

Finanzierungstätigkeit

Haushaltsjahr

Einzahlungen

Kreditaufnahmen

Auszahlungen

Tilgungen

2022

 

0

2.385.000

2023

 

0

2.376.000

2024

 

2.500.000

2.400.000

2025

 

5.500.000

2.400.000

2026

5.500.000

2.400.000

 

 

 

Passau, 27.02.2023

Landratsamt

 

 

Kneidinger

Landrat

 

 

 

 

Für: 51  Gegen: 12


 

Haushalt   2023

 

 

 

Vermerk:

 

Nach Art. 55 LKrO hat der Landkreis seine Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung der Aufgaben gesichert ist. Sparsamer und wirtschaftlicher Führung der Haushaltswirtschaft kommt dabei Vorrang zu.

 

Durch interne Maßnahmen kann der Vollzug dieser Bestimmungen sichergestellt werden bzw. ist die Inanspruchnahme der Haushaltsansätze einschließlich über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen zu überwachen (§ 26 KommHV-Doppik).

 

 

 

 

Beschluss:

 

Der Kreistag des Landkreises Passau ordnet deshalb für das Haushaltsjahr 2023 eine allgemeine Buchungssperre für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen an.

 

Fallen über- und außerplanmäßige Ausgaben an, sind diese vom zuständigen Landkreisgremium (s. § 21 der Dienstanweisung des Landkreises Passau über das Finanz- und Kassenwesen) zu beschließen bzw. zu genehmigen.

 

 

 

 

Für: 62  Gegen: 0

 

 

(Bei der Abstimmung ist Kreisrat Alois Brundobler nicht anwesend.)

 

 

 


Landratsamt Passau                     Passau, den 27.02.2023

-          Kämmerei –

 

 

Über

Abteilung 2

 

LR 1

Im Hause

 

zur Vorlage im

 

              K r e i s t a g

 

 

 

Gegenseitige Deckungsfähigkeit von Auszahlungen der Kreisstraßenverwaltung im Bereich des Investitionshaushalts und der Auszahlungen für Beschaffungen aus dem Investitionshaushalt im Bereich der Kreiseigenen Schulen.

 

Um die Flexibilität der Tiefbauverwaltung zu erhöhen, wurden in den vergangenen Jahren die Auszahlungen des Investitionshaushalts für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Damit entfiel die Vorlage zur Genehmigung von einzelnen überplanmäßigen Ausgaben an das zuständige Kreisorgan.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Digitales hat in seiner Sitzung am 01.02.2023 der erneuten gegenseitigen Deckungsfähigkeit in diesem Bereich zugestimmt.

 

Es wird vorgeschlagen, für den Bereich der Kreiseigenen Schulen ebenfalls für die Auszahlungen (Beschaffungen) im Investitionsbereich die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Produkt-Konten innerhalb des gleichen Budgets zu erklären. Hier kommt es immer wieder zu entsprechenden Verschiebungen zwischen Ausstattungsgegenständen, EDV-Hardware und EDV-Software. Aber auch bei den verschiedenen Bauvorhaben kann es zu entsprechenden Verschiebungen kommen. Der Ausschuss für Bildung und Gesundheit hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 dieser gegenseitigen Deckungsfähigkeit für den Bereich der Kreiseigenen Schulen zugestimmt.

 

Die Überwachung der insgesamt einzuhaltenden Ansätze obliegt der Kämmerei.

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Der Kreistag ermächtigt die Kreisstraßenverwaltung, überplanmäßige Auszahlungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Investitionshaushalts untereinander zu übertragen.

 

Ebenfalls ermächtigt der Kreistag die Hochbauabteilung, im Bereich der Kreiseigenen Schulen überplanmäßige Auszahlungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Investitionshaushalts untereinander zu übertragen.

 

Die angesetzten Gesamtkosten der betreffenden Produkt-Konten des Investitionshaushalts der Kreisstraßenverwaltung sowie der jeweiligen Produkt-Konten des Investitionshaushalts im Bereich der Kreiseigenen Schulen dürfen nicht überschritten werden (Überwachung durch Kämmerei).

 

 

 

Für: 61  Gegen: 1

 

 

(Bei der Abstimmung ist Kreisrat Alois Brundobler nicht anwesend.)

 


Landratsamt Passau                     Passau, den 27.02.2023

-          Kämmerei –

 

 

Über

Abteilung 2

 

LR 1

Im Hause

 

zur Vorlage im

 

 

 

              K r e i s t a g

 

 

Gegenseitige Deckungsfähigkeit von Aufwendungen der wirtschaftlichen Einheiten im Bereich des Ergebnishaushalts

 

 

Den wirtschaftlichen Einheiten sind zum Teil mehrere Budgets zugewiesen.

Bei Überschreitung des Budgets bzw. des Deckungsringes entstehen

überplanmäßige Aufwendungen.

 

Nach Art. 60 Abs.1 LkrO sind überplanmäßige Aufwendungen nur zulässig, wenn sie unabweislich sind und die Deckung gewährleistet ist. Nach

§ 21 Nr. 3 der Dienstanweisung über das Finanz- und Kassenwesen ist der Landrat ermächtigt, bei überplanmäßigen Aufwendungen Deckungsmittel bis zu 15.000 € im Einzelfall in Anspruch zu nehmen. Ab 15.000 € bis 75.000 € sind die Fachausschüsse oder der Kreisausschuss und ab

75.000 € ist der Kreistag zuständig.

 

Die bisherige Praxis, den Leiterinnen und Leitern der Wirtschaftlichen Einheiten/Fachbereichen die Ermächtigung zu erteilen, im Falle von Haushaltsüberschreitungen, soweit innerhalb der Wirtschaftlichen Einheit oder des Fachbereichs ein Deckungsvorschlag unterbreitet werden kann, dies direkt bei der Kämmerei zu beantragen, hat sich bewährt. Ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand wird dabei vermieden.

 

Aufgrund der nun über Jahre hinweg durchgeführten Praxis und der dabei gewonnenen positiven Erfahrung wird darum gebeten, erneut dieser Möglichkeit zuzustimmen.

 

 

 

Beschluss:

 

Der Kreistag überträgt den Wirtschaftlichen Einheiten die Befugnis, für überplanmäßige Aufwendungen bis zu 75.000 € freie Haushaltsmittel aus den eigenen Budgets bereitzustellen.
Die Anordnung der Bereitstellung erfolgt durch die Kämmerei.

Der zuständige Ausschuss wird informiert.

 

 

 

Für: 62  Gegen: 0

 

 

(Bei der Abstimmung ist Kreisrat Alois Brundobler nicht anwesend.)