Sitzung: 27.02.2023 Kreistag
Beschluss: Abstimmungen
Beschluss:
Der Kreistag beschließt vorliegende
Haushaltssatzung 2023 mit dem Ergebnishaushalt 2023 und dem Finanzhaushalt 2023
sowie dem beigefügten Stellenplan für die Beamten und die tariflich
Beschäftigten.
H
A U S H A L T S S A T Z U N G
des Landkreises Passau für das Haushaltsjahr 2023
I.
Aufgrund der Art.
57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Kreistag folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage
beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt,
er schließt
1. Im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge von 220.819.675
€
dem Gesamtbetrag der
Aufwendungen von 220.648.628
€
und dem Saldo (Jahresergebnis)
von
171.047 €
2. Im Finanzhaushalt mit
a) aus laufender
Verwaltungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von 215.641.484 €
dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von 211.218.197 €
und einem Saldo von
4.423.287 €
b) aus Investitionstätigkeit
mit
dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von 8.497.170 €
dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von 25.875.300
€
und einem Saldo von
- 17.378.130 €
c) aus der
Finanzierungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von
0 €
dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von 2.376.000
€
und einem Saldo
von - 2.376.000 €
ab.
§
2
Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht
vorgesehen.
Der Saldo des Finanzhaushalts in Höhe von – 15.330.843 € wird durch
vorhandene liquide Mittel ausgeglichen.
§
3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von
Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen
Jahren wird auf 380.000 € festgesetzt.
§
4
(1) Die
Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 ff.
des Finanzausgleichsgesetzes umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2023 auf
99.820.248 € (Umlagesoll) festgesetzt.
(2) Die Kreisumlage wird in Hundertsätzen aus nachstehenden
Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen bemessen:
Vom Bayer. Landesamt für Statistik und
Datenverarbeitung festgestellte Steuerkraftzahlen vom 30.10.2022
der Grundsteuer A 2.002.710 €
der
Grundsteuer B 18.473.531
€
der
Gewerbesteuer 80.297.083
€
der
Einkommensteuerbeteiligung
86.522.095 €
der
Umsatzsteuerbeteiligung 13.908.147
€
80
% der Gemeindeschlüsselzuweisung 2022
39.327.153 €
______________________
Summe der
Bemessungsgrundlage 240.530.719 €
(3) Nach
Art. 18 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes wird der Umlagesatz für die
Kreisumlage auf 41,5 v. H. festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 8.000.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Passau, 27.02.2023
Landratsamt Passau
Kneidinger
Landrat
Für: 51
Gegen: 12
Kreishaushalt
2023;
hier: Finanzplanung 2022 - 2026
Beschluss:
Gemäß Art. 64 LKrO
i.V.m. § 9 KommHV-Doppik beschließt der Kreistag für die Jahre 2022 – 2026
folgenden
Finanzplan
mit nachstehenden
Abschlusszahlen:
Ergebnishaushalt
Haushaltsjahr
|
Erträge € |
Aufwendungen €
|
2022 |
199.807.111 |
196.808.062 |
2023 |
220.819.675 |
220.648.628 |
2024 |
224.031.199 |
221.215.320 |
2025 |
226.273.022 |
224.082.117 |
2026 |
229.189.164 |
227.657.866 |
Finanzhaushalt
Haushaltsjahr
|
Einzahlungen € |
Auszahlungen € |
2022 |
194.750.862 |
187.088.951 |
2023 |
215.641.484 |
211.218.197 |
2024 |
218.518.295 |
212.119.214 |
2025 |
220.861.896 |
215.233.325 |
2026 |
224.073.873 |
219.047.444 |
Investitionshaushalt
Haushaltsjahr
|
Einzahlungen € |
Auszahlungen € |
2022 |
8.847.017 |
23.431.007 |
2023 |
8.497.170 |
25.875.300 |
2024 |
7.603.741 |
24.050.500 |
2025 |
4.751.640 |
18.228.000 |
2026 |
3.227.000 |
12.123.000 |
Finanzierungstätigkeit
Haushaltsjahr
|
Einzahlungen Kreditaufnahmen € |
Auszahlungen Tilgungen € |
2022 |
0 |
2.385.000 |
2023 |
0 |
2.376.000 |
2024 |
2.500.000 |
2.400.000 |
2025 |
5.500.000 |
2.400.000 |
2026 |
5.500.000 |
2.400.000 |
Passau,
27.02.2023
Landratsamt
Kneidinger
Landrat
Für: 51 Gegen: 12
Haushalt
2023
Vermerk:
Nach Art. 55 LKrO
hat der Landkreis seine Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass
die stetige Erfüllung der Aufgaben gesichert ist. Sparsamer und
wirtschaftlicher Führung der Haushaltswirtschaft kommt dabei Vorrang zu.
Durch interne
Maßnahmen kann der Vollzug dieser Bestimmungen sichergestellt werden bzw. ist
die Inanspruchnahme der Haushaltsansätze einschließlich über- und
außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen zu überwachen (§ 26
KommHV-Doppik).
Beschluss:
Der Kreistag des
Landkreises Passau ordnet deshalb für das Haushaltsjahr 2023 eine allgemeine
Buchungssperre für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen an.
Fallen über- und
außerplanmäßige Ausgaben an, sind diese vom zuständigen Landkreisgremium (s. §
21 der Dienstanweisung des Landkreises Passau über das Finanz- und Kassenwesen)
zu beschließen bzw. zu genehmigen.
Für: 62 Gegen: 0
(Bei
der Abstimmung ist Kreisrat Alois Brundobler nicht anwesend.)
Landratsamt Passau Passau, den 27.02.2023
-
Kämmerei
–
Über
Abteilung 2
LR 1
Im Hause
zur Vorlage im
K r e i s t a g
Gegenseitige
Deckungsfähigkeit von Auszahlungen der Kreisstraßenverwaltung im Bereich des
Investitionshaushalts und der Auszahlungen für Beschaffungen aus dem
Investitionshaushalt im Bereich der Kreiseigenen Schulen.
Um die Flexibilität
der Tiefbauverwaltung zu erhöhen, wurden in den vergangenen Jahren die
Auszahlungen des Investitionshaushalts für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Damit entfiel die Vorlage zur Genehmigung von einzelnen überplanmäßigen
Ausgaben an das zuständige Kreisorgan.
Der Ausschuss für
Mobilität, Infrastruktur und Digitales hat in seiner Sitzung am 01.02.2023 der
erneuten gegenseitigen Deckungsfähigkeit in diesem Bereich zugestimmt.
Es wird
vorgeschlagen, für den Bereich der Kreiseigenen Schulen ebenfalls für die
Auszahlungen (Beschaffungen) im Investitionsbereich die gegenseitige
Deckungsfähigkeit der Produkt-Konten innerhalb des gleichen Budgets zu
erklären. Hier kommt es immer wieder zu entsprechenden Verschiebungen zwischen
Ausstattungsgegenständen, EDV-Hardware und EDV-Software. Aber auch bei den
verschiedenen Bauvorhaben kann es zu entsprechenden Verschiebungen kommen. Der
Ausschuss für Bildung und Gesundheit hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 dieser
gegenseitigen Deckungsfähigkeit für den Bereich der Kreiseigenen Schulen zugestimmt.
Die Überwachung der
insgesamt einzuhaltenden Ansätze obliegt der Kämmerei.
Beschluss:
Der Kreistag
ermächtigt die Kreisstraßenverwaltung, überplanmäßige Auszahlungen im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Investitionshaushalts
untereinander zu übertragen.
Ebenfalls
ermächtigt der Kreistag die Hochbauabteilung, im Bereich der Kreiseigenen
Schulen überplanmäßige Auszahlungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel des Investitionshaushalts untereinander zu übertragen.
Die angesetzten
Gesamtkosten der betreffenden Produkt-Konten des Investitionshaushalts der
Kreisstraßenverwaltung sowie der jeweiligen Produkt-Konten des
Investitionshaushalts im Bereich der Kreiseigenen Schulen dürfen nicht überschritten
werden (Überwachung durch Kämmerei).
Für: 61 Gegen: 1
(Bei der Abstimmung ist Kreisrat Alois
Brundobler nicht anwesend.)
Landratsamt Passau Passau, den 27.02.2023
-
Kämmerei
–
Über
Abteilung 2
LR 1
Im Hause
zur Vorlage im
K r e i s t a g
Gegenseitige
Deckungsfähigkeit von Aufwendungen der wirtschaftlichen Einheiten im Bereich
des Ergebnishaushalts
Den
wirtschaftlichen Einheiten sind zum Teil mehrere Budgets zugewiesen.
Bei Überschreitung
des Budgets bzw. des Deckungsringes entstehen
überplanmäßige
Aufwendungen.
Nach Art. 60 Abs.1
LkrO sind überplanmäßige Aufwendungen nur zulässig, wenn sie unabweislich sind
und die Deckung gewährleistet ist. Nach
§ 21 Nr. 3 der
Dienstanweisung über das Finanz- und Kassenwesen ist der Landrat ermächtigt,
bei überplanmäßigen Aufwendungen Deckungsmittel bis zu 15.000 € im Einzelfall
in Anspruch zu nehmen. Ab 15.000 € bis 75.000 € sind die Fachausschüsse oder
der Kreisausschuss und ab
75.000 € ist der
Kreistag zuständig.
Die bisherige Praxis,
den Leiterinnen und Leitern der Wirtschaftlichen Einheiten/Fachbereichen die
Ermächtigung zu erteilen, im Falle von Haushaltsüberschreitungen, soweit
innerhalb der Wirtschaftlichen Einheit oder des Fachbereichs ein
Deckungsvorschlag unterbreitet werden kann, dies direkt bei der Kämmerei zu
beantragen, hat sich bewährt. Ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand wird
dabei vermieden.
Aufgrund der nun
über Jahre hinweg durchgeführten Praxis und der dabei gewonnenen positiven
Erfahrung wird darum gebeten, erneut dieser Möglichkeit zuzustimmen.
Beschluss:
Der Kreistag
überträgt den Wirtschaftlichen Einheiten die Befugnis, für überplanmäßige
Aufwendungen bis zu 75.000 € freie Haushaltsmittel aus den eigenen Budgets
bereitzustellen.
Die Anordnung der Bereitstellung erfolgt durch die Kämmerei.
Der zuständige
Ausschuss wird informiert.
Für: 62 Gegen: 0
(Bei
der Abstimmung ist Kreisrat Alois Brundobler nicht anwesend.)