Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Antrag der Gemeinde Neuhaus am Inn auf Anpassung der Grenzen des Landschaftsschutzgebiets an die Grenzen des Flächennutzungsplans im Gemeindeteil Vornbach wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend diesem Antrag ein Verfahren zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Vornbacher Enge“ durchzuführen.