Beschluss:
Der Kreisausschuss
des Landkreises Passau nimmt den Jahresabschluss 2021 zur Kenntnis. Der
Jahresabschluss 2021 muss sodann nach Art. 89 Abs.1 LKrO vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüft werden. Nach Durchführung der örtlichen
Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten wird der Jahresabschluss mit
Prüfungsbericht dem Kreistag zur Feststellung und Entlastung vorgelegt.