Beschluss: Kenntnis genommen

 

Der Kreistag nimmt die gemäß Art. 34 Abs. 3 der Landkreisordnung i. V. mit § 41 der Geschäftsordnung des Landkreises Passau von Landrat Raimund Kneidinger vom 26.11.2021 getroffene dringliche Anordnung zur Kenntnis.

 

1.    Die überplanmäßigen Aufwendungen beim Produktkonto 122701.527140 „Veterinärwesen – rechtl. Vollzug“ in Höhe von 63.000 € werden genehmigt.

2.    Zur Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen sind Minderaufwendungen beim Produktkonto 215110.521110 „Realschule Hauzenberg, Bauunterhalt“ in gleicher Höhe heranzuziehen.