Beschluss: Kenntnis genommen

 

Der Kreistag nimmt die gemäß Art. 34 Abs. 3 der Landkreisordnung i. V. mit § 41 der Geschäftsordnung des Landkreises Passau von Landrat Raimund Kneidinger vom 26.11.2021 getroffene dringliche Anordnung zur Kenntnis.

 

1.    Die überplanmäßigen Auszahlungen beim Produktkonto 536000.017112 „Breitbanderschließung – Zuschüsse an Gemeinden“ in Höhe von 87.650 € werden genehmigt.

2.    Zur Deckung dieser überplanmäßigen Auszahlungen sind überplanmäßige Einzahlungen beim Produktkonto 243900.231210 „Zentrale Schulverwaltung, Digitalpakt Schule“ in gleicher Höhe heranzuziehen.