Beschluss: Abstimmungen

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt vorliegende Haushaltssatzung 2022 mit dem Ergebnishaushalt 2022 und dem Finanzhaushalt 2022 sowie dem beigefügten Stellenplan für die Beamten und die tariflich Beschäftigten.

 

 

Haushaltssatzung

                                          

                           

des Landkreises Passau für das Haushaltsjahr 2022

 

 

I.

 

Aufgrund der Art. 57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Kreistag folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt, er schließt

 

1. Im Ergebnishaushalt mit

 

    dem Gesamtbetrag der Erträge von             99.807.111 €

    dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von   196.508.062 €

    und dem Saldo (Jahresergebnis) von     2.999.049 €   

 

 

2. Im Finanzhaushalt mit

                                     

     a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit  

         dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von          194.750.862 €

         dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von   187.088.951 €

         und einem Saldo von               7.661.911 €

 

      b) aus Investitionstätigkeit mit

          dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von            8.847.017 €              

          dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von         23.431.007 €

          und einem Saldo von                                       -   14.583.990 €

 

       c) aus der Finanzierungstätigkeit mit

           dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von                       0 €

           dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von           2.385.000 €

           und einem Saldo von             -   2.385.000 €

        

ab.

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

Der Saldo des Finanzhaushalts in Höhe von – 9.307.079 € wird durch vorhandene liquide Mittel ausgeglichen.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

(1)     Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 ff. des Finanzausgleichsgesetzes umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 96.814.529 € (Umlagesoll) festgesetzt.

 

(2) Die Kreisumlage wird in Hundertsätzen aus nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen bemessen:

          Vom Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung festgestellte Steuerkraftzahlen vom 11.11.2021

    der Grundsteuer A                                        2.004.459 €

    der Grundsteuer B                                                                                     18.002.522 €

    der Gewerbesteuer                                                                                     78.084.292 €

    der Einkommensteuerbeteiligung                         79.555.372 €

    der Umsatzsteuerbeteiligung                                                                     13.221.809 €

    80 % der Gemeindeschlüsselzuweisung 2021     42.419.568 €

                                                                                          ______________________

    Summe der Bemessungsgrundlage                               233.288.022 €

 

 

(3) Nach Art. 18 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes wird der Umlagesatz für die Kreisumlage auf 41,5 v. H. festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 8.000.000 € festgesetzt.

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

 

 

Passau, 21.02.2022

Landratsamt Passau

 

 

Kneidinger

Landrat

 

 

 

 

 

 

 

Für: 52  Gegen: 12

 

Bei der Abstimmung ist Kreisrätin Evi Oberneder nicht anwesend.

 

 

 


Kreishaushalt 2022;

hier: Finanzplanung 2021 - 2025

 

 

Beschluss:

 

Gemäß Art. 64 LKrO i.V.m. § 9 KommHV-Doppik beschließt der Kreistag für die Jahre 2021 – 2025 folgenden

Finanzplan

 

mit nachstehenden Abschlusszahlen:

 

Ergebnishaushalt

Haushaltsjahr

Erträge

Aufwendungen

2021

 

191.191.410

189.355.451

2022

 

199.807.111

196.808.062

 

2023

202.680.442

197.452.285

 

2024

204.024.745

198.169.046

 

2025

205.272.389

201.219.851

 

 

Finanzhaushalt

Haushaltsjahr

Einzahlungen

Auszahlungen

2021

 

186.478.468

180.224.694

2022

 

194.750.862

187.088.951

2023

197.524.807

188.162.645

 

2024

198.872.925

189.189.142

 

2025

200.099.346

192.664.319

 

 

 

 

 

Investitionshaushalt

Haushaltsjahr

Einzahlungen

Auszahlungen

 

2021

 

9.332.770

20.261.310

 

2022

 

 8.847.017

23.431.007

 

2023

 

 6.127.706

22.016.610

2024

 

 4.030.950

19.567.800

2025

 4.154.950

16.033.800

 

 

Finanzierungstätigkeit

Haushaltsjahr

Einzahlungen

        Kreditaufnahmen

Auszahlungen

Tilgungen

 

2021

 

2.000.000

2.381.000

2022

 

0

2.385.000

2023

 

2.000.000

2.400.000

2024

 

3.000.000

2.400.000

2025

4.000.000

2.400.000

 

 

Passau, 21.02.2022

Landratsamt

 

 

Kneidinger

Landrat

 

 

 

 

Für: 65  Gegen:  0


Haushalt   2022

 

 

Vermerk:

 

 

Nach Art. 55 LKrO hat der Landkreis seine Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung der Aufgaben gesichert ist. Sparsamer und wirtschaftlicher Führung der Haushaltswirtschaft kommt dabei Vorrang zu.

 

Durch interne Maßnahmen kann der Vollzug dieser Bestimmungen sichergestellt werden bzw. ist die Inanspruchnahme der Haushaltsansätze einschließlich über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen zu überwachen (§ 26 KommHV-Doppik).

 

 

 

 

Beschluss:

 

Der Kreistag des Landkreises Passau ordnet deshalb für das Haushaltsjahr 2022 eine allgemeine Buchungssperre für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen an.

 

Fallen über- und außerplanmäßige Ausgaben an, sind diese vom zuständigen Landkreisgremium (s. § 21 der Dienstanweisung des Landkreises Passau über das Finanz- und Kassenwesen) zu beschließen bzw. zu genehmigen.

 

 

 

 

Für: 65  Gegen:  0

 

 

 

 


 

Gegenseitige Deckungsfähigkeit von Auszahlungen der Kreisstraßenverwaltung im Bereich des Investitionshaushalts und der Auszahlungen für Beschaffungen aus dem Investitionshaushalt im Bereich der Kreiseigenen Schulen.

 

Um die Flexibilität der Tiefbauverwaltung zu erhöhen, wurden in den vergangenen Jahren die Auszahlungen des Investitionshaushalts für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Damit entfiel die Vorlage zur Genehmigung von einzelnen überplanmäßigen Ausgaben an das zuständige Kreisorgan.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Digitales hat in seiner Sitzung am 25.01.2022 der erneuten gegenseitigen Deckungsfähigkeit in diesem Bereich zugestimmt.

 

Es wird vorgeschlagen, für den Bereich der Kreiseigenen Schulen ebenfalls für die Auszahlungen (Beschaffungen) im Investitionsbereich die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Produkt-Konten innerhalb des gleichen Produkts zu erklären. Hier kommt es immer wieder zu entsprechenden Verschiebungen zwischen Ausstattungsgegenständen, EDV-Hardware und EDV-Software. Da sich die Mittelbereitstellungen aber in der Regel nur im unteren finanziellen Bereich bewegen, soll die Deckungsfähigkeit im Bereich der Kreiseigenen Schulen auf maximal 15.000 € (Anordnung Landrat) beschränkt bleiben. Darüber hinaus erforderlich werdende Mittelbereitstellungen sind durch das zuständige Kreisorgan zu genehmigen.

 

Die Überwachung der insgesamt einzuhaltenden Ansätze obliegt der Kämmerei.

 

 

 

 

Beschluss:

 

Der Kreistag ermächtigt die Kreisstraßenverwaltung, überplanmäßige Auszahlungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Investitionshaushalts untereinander zu übertragen.

 

Ebenfalls ermächtigt der Kreistag, dass im Bereich der Kreiseigenen Schulen die Produkt-Konten für die entsprechenden Beschaffungen im Investitionsbereich bis zu einer Höhe von 15.000 € gegenseitig deckungsfähig sind. Darüber hinaus gehende Mittelbereitstellungen sind durch das zuständige Kreisorgan zu genehmigen.

 

Die angesetzten Gesamtkosten der betreffenden Produkt-Konten des Investitionshaushalts der Kreisstraßenverwaltung sowie des jeweiligen Produkts im Bereich der Kreiseigenen Schulen dürfen nicht überschritten werden (Überwachung durch Kämmerei).

 

 

 

 

Für: 65  Gegen:  0

 


 

Gegenseitige Deckungsfähigkeit von Aufwendungen der wirtschaftlichen Einheiten im Bereich des Ergebnishaushalts

 

 

Den wirtschaftlichen Einheiten sind zum Teil mehrere Budgets zugewiesen.

Bei Überschreitung des Budgets bzw. des Deckungsringes entstehen

überplanmäßige Aufwendungen.

 

Nach Art. 60 Abs.1 LkrO sind überplanmäßige Aufwendungen nur zulässig, wenn sie unabweislich sind und die Deckung gewährleistet ist. Nach

§ 21 Nr. 3 der Dienstanweisung über das Finanz- und Kassenwesen ist der Landrat ermächtigt, bei überplanmäßigen Aufwendungen Deckungsmittel bis zu 15.000 € im Einzelfall in Anspruch zu nehmen. Ab 15.000 € bis 75.000 € sind die Fachausschüsse oder der Kreisausschuss und ab

75.000 € ist der Kreistag zuständig.

 

Die bisherige Praxis, den Leiterinnen und Leitern der Wirtschaftlichen Einheiten/Fachbereichen die Ermächtigung zu erteilen, im Falle von Haushaltsüberschreitungen, soweit innerhalb der Wirtschaftlichen Einheit oder des Fachbereichs ein Deckungsvorschlag unterbreitet werden kann, dies direkt bei der Kämmerei zu beantragen, hat sich bewährt. Ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand wird dabei vermieden.

 

Aufgrund der nun über Jahre hinweg durchgeführten Praxis und der dabei gewonnenen positiven Erfahrung wird darum gebeten, erneut dieser Möglichkeit zuzustimmen.

 

 

 

Beschluss:

 

Der Kreistag überträgt den Wirtschaftlichen Einheiten die Befugnis, für überplanmäßige Aufwendungen bis zu 75.000 € freie Haushaltsmittel aus den eigenen Budgets bereitzustellen.

Die Anordnung der Bereitstellung erfolgt durch die Kämmerei.

 

 

 

Für:  65  Gegen:  0