Sitzung: 21.02.2022 Kreistag
Beschluss: Abstimmungen
Beschluss:
Der Kreistag
beschließt vorliegende Haushaltssatzung 2022 mit dem Ergebnishaushalt 2022 und
dem Finanzhaushalt 2022 sowie dem beigefügten Stellenplan für die Beamten und
die tariflich Beschäftigten.
Haushaltssatzung
des Landkreises Passau für das Haushaltsjahr 2022
I.
Aufgrund der Art.
57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Kreistag folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage
beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt,
er schließt
1. Im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge von 99.807.111 €
dem Gesamtbetrag der
Aufwendungen von 196.508.062 €
und dem Saldo (Jahresergebnis)
von
2.999.049 €
2. Im Finanzhaushalt mit
a) aus laufender
Verwaltungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von 194.750.862 €
dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von 187.088.951 €
und einem Saldo von 7.661.911 €
b) aus Investitionstätigkeit
mit
dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von 8.847.017
€
dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von 23.431.007 €
und einem Saldo von - 14.583.990 €
c) aus der
Finanzierungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von 0 €
dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von 2.385.000 €
und einem Saldo
von - 2.385.000 €
ab.
§
2
Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht
vorgesehen.
Der Saldo des Finanzhaushalts in Höhe von – 9.307.079 € wird durch
vorhandene liquide Mittel ausgeglichen.
§
3
Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden
nicht festgesetzt.
§
4
(1) Die
Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 ff.
des Finanzausgleichsgesetzes umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2022 auf
96.814.529 € (Umlagesoll) festgesetzt.
(2) Die Kreisumlage wird in Hundertsätzen aus nachstehenden
Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen bemessen:
Vom Bayer. Landesamt für Statistik und
Datenverarbeitung festgestellte Steuerkraftzahlen vom 11.11.2021
der
Grundsteuer A
2.004.459 €
der
Grundsteuer B 18.002.522
€
der
Gewerbesteuer 78.084.292
€
der
Einkommensteuerbeteiligung
79.555.372 €
der
Umsatzsteuerbeteiligung 13.221.809
€
80
% der Gemeindeschlüsselzuweisung 2021
42.419.568 €
______________________
Summe der
Bemessungsgrundlage 233.288.022 €
(3) Nach
Art. 18 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes wird der Umlagesatz für die
Kreisumlage auf 41,5 v. H. festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 8.000.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.
Passau, 21.02.2022
Landratsamt Passau
Kneidinger
Landrat
Für: 52 Gegen: 12
Bei der Abstimmung ist
Kreisrätin Evi Oberneder nicht anwesend.
Kreishaushalt 2022;
hier: Finanzplanung 2021 - 2025
Beschluss:
Gemäß Art. 64 LKrO
i.V.m. § 9 KommHV-Doppik beschließt der Kreistag für die Jahre 2021 – 2025
folgenden
Finanzplan
mit nachstehenden
Abschlusszahlen:
Ergebnishaushalt
Haushaltsjahr
|
Erträge € |
Aufwendungen € |
2021 |
191.191.410 |
189.355.451 |
2022 |
199.807.111 |
196.808.062 |
2023 |
202.680.442 |
197.452.285 |
2024 |
204.024.745 |
198.169.046 |
2025 |
205.272.389 |
201.219.851 |
Finanzhaushalt
Haushaltsjahr
|
Einzahlungen € |
Auszahlungen € |
2021 |
186.478.468 |
180.224.694 |
2022 |
194.750.862 |
187.088.951 |
2023 |
197.524.807 |
188.162.645 |
2024 |
198.872.925 |
189.189.142 |
2025 |
200.099.346 |
192.664.319 |
Investitionshaushalt
Haushaltsjahr
|
Einzahlungen € |
Auszahlungen € |
2021 |
9.332.770 |
20.261.310 |
2022 |
8.847.017 |
23.431.007 |
2023 |
6.127.706 |
22.016.610 |
2024 |
4.030.950 |
19.567.800 |
2025 |
4.154.950 |
16.033.800 |
Finanzierungstätigkeit
Haushaltsjahr
|
Einzahlungen Kreditaufnahmen € |
Auszahlungen Tilgungen € |
2021 |
2.000.000 |
2.381.000 |
2022 |
0 |
2.385.000 |
2023 |
2.000.000 |
2.400.000 |
2024 |
3.000.000 |
2.400.000 |
2025 |
4.000.000 |
2.400.000 |
Passau,
21.02.2022
Landratsamt
Kneidinger
Landrat
Für: 65 Gegen:
0
Haushalt
2022
Vermerk:
Nach Art. 55 LKrO
hat der Landkreis seine Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass
die stetige Erfüllung der Aufgaben gesichert ist. Sparsamer und
wirtschaftlicher Führung der Haushaltswirtschaft kommt dabei Vorrang zu.
Durch interne
Maßnahmen kann der Vollzug dieser Bestimmungen sichergestellt werden bzw. ist
die Inanspruchnahme der Haushaltsansätze einschließlich über- und außerplanmäßiger
Aufwendungen und Auszahlungen zu überwachen (§ 26 KommHV-Doppik).
Beschluss:
Der Kreistag des
Landkreises Passau ordnet deshalb für das Haushaltsjahr 2022 eine allgemeine
Buchungssperre für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen an.
Fallen über- und
außerplanmäßige Ausgaben an, sind diese vom zuständigen Landkreisgremium (s. §
21 der Dienstanweisung des Landkreises Passau über das Finanz- und Kassenwesen)
zu beschließen bzw. zu genehmigen.
Für: 65 Gegen:
0
Gegenseitige
Deckungsfähigkeit von Auszahlungen der Kreisstraßenverwaltung im Bereich des
Investitionshaushalts und der Auszahlungen für Beschaffungen aus dem
Investitionshaushalt im Bereich der Kreiseigenen Schulen.
Um die Flexibilität
der Tiefbauverwaltung zu erhöhen, wurden in den vergangenen Jahren die
Auszahlungen des Investitionshaushalts für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Damit entfiel die Vorlage zur Genehmigung von einzelnen überplanmäßigen
Ausgaben an das zuständige Kreisorgan.
Der Ausschuss für
Mobilität, Infrastruktur und Digitales hat in seiner Sitzung am 25.01.2022 der
erneuten gegenseitigen Deckungsfähigkeit in diesem Bereich zugestimmt.
Es wird
vorgeschlagen, für den Bereich der Kreiseigenen Schulen ebenfalls für die
Auszahlungen (Beschaffungen) im Investitionsbereich die gegenseitige
Deckungsfähigkeit der Produkt-Konten innerhalb des gleichen Produkts zu
erklären. Hier kommt es immer wieder zu entsprechenden Verschiebungen zwischen
Ausstattungsgegenständen, EDV-Hardware und EDV-Software. Da sich die
Mittelbereitstellungen aber in der Regel nur im unteren finanziellen Bereich
bewegen, soll die Deckungsfähigkeit im Bereich der Kreiseigenen Schulen auf
maximal 15.000 € (Anordnung Landrat) beschränkt bleiben. Darüber hinaus
erforderlich werdende Mittelbereitstellungen sind durch das zuständige
Kreisorgan zu genehmigen.
Die Überwachung der
insgesamt einzuhaltenden Ansätze obliegt der Kämmerei.
Beschluss:
Der Kreistag
ermächtigt die Kreisstraßenverwaltung, überplanmäßige Auszahlungen im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Investitionshaushalts
untereinander zu übertragen.
Ebenfalls
ermächtigt der Kreistag, dass im Bereich der Kreiseigenen Schulen die
Produkt-Konten für die entsprechenden Beschaffungen im Investitionsbereich bis
zu einer Höhe von 15.000 € gegenseitig deckungsfähig sind. Darüber hinaus
gehende Mittelbereitstellungen sind durch das zuständige Kreisorgan zu
genehmigen.
Die angesetzten
Gesamtkosten der betreffenden Produkt-Konten des Investitionshaushalts der
Kreisstraßenverwaltung sowie des jeweiligen Produkts im Bereich der
Kreiseigenen Schulen dürfen nicht überschritten werden (Überwachung durch
Kämmerei).
Für: 65 Gegen:
0
Gegenseitige
Deckungsfähigkeit von Aufwendungen der wirtschaftlichen Einheiten im Bereich
des Ergebnishaushalts
Den
wirtschaftlichen Einheiten sind zum Teil mehrere Budgets zugewiesen.
Bei Überschreitung
des Budgets bzw. des Deckungsringes entstehen
überplanmäßige
Aufwendungen.
Nach Art. 60 Abs.1
LkrO sind überplanmäßige Aufwendungen nur zulässig, wenn sie unabweislich sind
und die Deckung gewährleistet ist. Nach
§ 21 Nr. 3 der
Dienstanweisung über das Finanz- und Kassenwesen ist der Landrat ermächtigt,
bei überplanmäßigen Aufwendungen Deckungsmittel bis zu 15.000 € im Einzelfall
in Anspruch zu nehmen. Ab 15.000 € bis 75.000 € sind die Fachausschüsse oder
der Kreisausschuss und ab
75.000 € ist der
Kreistag zuständig.
Die bisherige
Praxis, den Leiterinnen und Leitern der Wirtschaftlichen
Einheiten/Fachbereichen die Ermächtigung zu erteilen, im Falle von
Haushaltsüberschreitungen, soweit innerhalb der Wirtschaftlichen Einheit oder
des Fachbereichs ein Deckungsvorschlag unterbreitet werden kann, dies direkt
bei der Kämmerei zu beantragen, hat sich bewährt. Ein nicht unerheblicher
Verwaltungsaufwand wird dabei vermieden.
Aufgrund der nun
über Jahre hinweg durchgeführten Praxis und der dabei gewonnenen positiven
Erfahrung wird darum gebeten, erneut dieser Möglichkeit zuzustimmen.
Beschluss:
Der Kreistag
überträgt den Wirtschaftlichen Einheiten die Befugnis, für überplanmäßige
Aufwendungen bis zu 75.000 € freie Haushaltsmittel aus den eigenen Budgets
bereitzustellen.
Die Anordnung der
Bereitstellung erfolgt durch die Kämmerei.
Für: 65
Gegen: 0