Beschluss:
Der Kreistag des Landkreises Passau beschließt auf der Grundlage des
Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 10.11.2021 die Änderung der Satzung
zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung von Kindern in öffentlich
geförderter Kindertagespflege im Landkreis Passau vom 27.07.2015 mit Wirkung
zum 01.09.2022. Der beigefügte Entwurf der Änderungssatzung vom 09.02.2022 ist
Bestandteil dieses Beschlusses.