Beschluss:
- Der
Kreisausschuss stimmt einer weiteren Förderung der Interventionsstelle des
Sozialdienstes Kath. Frauen Passau für von häuslicher Gewalt betroffene
Frauen durch den Landkreis Passau für 2022 bis 2024 zu.
- Der
Landkreis PA übernimmt von der Hälfte der nach Abzug der staatlichen
Förderung verbleibenden offenen Sach-und Personalausgaben der
Interventionsstelle den Anteil, der sich unter Zugrundelegung des § 3 der
Fördervereinbarung für das Frauenhaus vom 12.11.2021 zwischen den
Landkreisen Freyung-Grafenau und Passau und der Stadt Passau ergibt,
höchstens jedoch einen Betrag von bis zu 3.000 Euro.
- Die
Zuschussgewährung durch den Landkreis PA steht unter dem Vorbehalt der
Gewährung der staatlichen Förderung.
- Die
Zuschussgewährung durch den Landkreis PA steht unter dem weiteren
Vorbehalt eines Eigenanteils des Trägers an den nach Abzug der staatlichen
Förderung verbleibenden offenen Sach-und Personalausgaben der
Interventionsstelle in Höhe von 50%
und einer Beteiligung der Stadt PA und des Landkreises FRG an den dann
noch offenen Sach-und Personalausgaben nach dem in § 3 der
Fördervereinbarung für das
Frauenhaus vom 12.11.2021 zwischen den Landkreisen FRG und PA und der
Stadt PA vereinbarten Schlüssel.