Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

  1. Der Kreisausschuss stimmt einer weiteren Förderung der Interventionsstelle des Sozialdienstes Kath. Frauen Passau für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen durch den Landkreis Passau für 2022 bis 2024 zu.

 

  1. Der Landkreis PA übernimmt von der Hälfte der nach Abzug der staatlichen Förderung verbleibenden offenen Sach-und Personalausgaben der Interventionsstelle den Anteil, der sich unter Zugrundelegung des § 3 der Fördervereinbarung für das Frauenhaus vom 12.11.2021 zwischen den Landkreisen Freyung-Grafenau und Passau und der Stadt Passau ergibt, höchstens jedoch einen Betrag von bis zu 3.000 Euro.

 

  1. Die Zuschussgewährung durch den Landkreis PA steht unter dem Vorbehalt der Gewährung der staatlichen Förderung.

 

  1. Die Zuschussgewährung durch den Landkreis PA steht unter dem weiteren Vorbehalt eines Eigenanteils des Trägers an den nach Abzug der staatlichen Förderung verbleibenden offenen Sach-und Personalausgaben der Interventionsstelle in Höhe  von 50% und einer Beteiligung der Stadt PA und des Landkreises FRG an den dann noch offenen Sach-und Personalausgaben nach dem in § 3 der Fördervereinbarung   für das Frauenhaus vom 12.11.2021 zwischen den Landkreisen FRG und PA und der Stadt PA vereinbarten Schlüssel.