Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Haushaltsansätze
für das Kreisjugendamt gemäß anliegender Budgetübersicht für das Haushaltsjahr
2022 in den Kreishaushalt 2022 einzustellen.
Über die Kosten für Personal und Verwaltung, die in der Budgetübersicht
dargestellt sind, entscheidet der Kreisausschuss im Rahmen der Haushaltsplanung
für 2022.