Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 20, Nein: --

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Passau beschließt die Anwendung der Richtlinien des Landkreises Passau für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege nach § 23 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII und dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) mit Wirkung ab 01.01.2022 durch das Jugendamt des Landkreises Passau in der anliegenden Fassung.