Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Passau beschließt die Anwendung
der Richtlinien des Landkreises Passau für die Förderung von Kindern in
Kindertagespflege nach § 23 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII und dem Bayerischen
Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) mit Wirkung ab 01.01.2022
durch das Jugendamt des Landkreises Passau in der anliegenden Fassung.