Sitzung: 22.09.2021 Ausschuss für Bildung und Gesundheit
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Beschluss:
Der Ausschuss für Bildung und Gesundheit beschließt, dass die privaten
weiterführenden Schulen für die Beschaffung von Luftreinigungsgeräten einen
Zuschuss von 50 % des Eigenanteils, begrenzt auf höchstens 875 € je
förderfähigen Raum erhalten.
Die Abrechnung erfolgt aufgrund Rechnungsstellung nach den tatsächlichen
Kosten.
Zur Deckung der anfallenden Kosten können hierfür die nicht benötigten –
für die Beschaffung der Luftreinigungsgeräte der kreiseigenen Schulen
bereitgestellten – Mittel verwendet werden.