Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bildung und Gesundheit beschließt, dass die privaten weiterführenden Schulen für die Beschaffung von Luftreinigungsgeräten einen Zuschuss von 50 % des Eigenanteils, begrenzt auf höchstens 875 € je förderfähigen Raum erhalten.

 

Die Abrechnung erfolgt aufgrund Rechnungsstellung nach den tatsächlichen Kosten.

 

Zur Deckung der anfallenden Kosten können hierfür die nicht benötigten – für die Beschaffung der Luftreinigungsgeräte der kreiseigenen Schulen bereitgestellten – Mittel verwendet werden.