Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 62, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt einer Änderung der Verbandssatzung des Berufsschulverbandes zu, in der die Zuständigkeit für die Leistung von Gastschulbeiträgen und Kostenersätzen sinngemäß wie folgt geregelt wird:

 

·         Die Leistung von Gastschulbeiträgen/Kostenersätzen für Berufsschüler wird auf den Berufsschulverband Passau übertragen.

·         Bei den Gastschulbeiträgen für die übrigen Beruflichen Schulen (Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachakademien usw.) soll es bei der gesetzlichen Regelung bleiben, wonach die beiden Verbandsmitglieder je nach gewöhnlichem Aufenthalt der einzelnen Schülerin/des einzelnen Schülers zuständig sind.