Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss des Landkreises Passau nimmt den Jahresabschluss 2020 zur Kenntnis. Der Jahresabschluss 2020 muss sodann nach Art. 89 Abs.1 LKrO vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft werden. Nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten wird der Jahresabschluss mit Prüfungsbericht dem Kreistag zur Feststellung und Entlastung vorgelegt.