Beschluss:
1.
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt für das Haushaltsjahr 2021 aus den bereits zur
Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Passau bewilligten Mitteln, höchstens
10.000 € im Sinne einer maßnahmenbezogenen „Re-Start“-Förderung der
Jugendarbeit im Landkreis Passau einzusetzen. Es können danach in 2021 einmalig
Fördermittel in Höhe von 350 € je Delegiertenstimme an Mitgliedsverbände des
KJR für die Durchführung einer Maßnahme ausgezahlt werden, wenn sich diese in
besonderer Weise mit der Situation von Kindern und Jugendlichen nach dem
Lockdown auseinandersetzt und diesen insoweit ein Angebot macht. Die Ziele und
Inhalte müssen in einem Förderantrag beschrieben werden, für dessen Genehmigung
es im Übrigen bei den geltenden Förderrichtlinien verbleibt. Veranstaltungen mit Gewinnerzielungsabsicht
werden nicht gefördert. Alle
Veranstaltungen müssen den geltenden Infektionsschutzregelungen entsprechen.
2.
Der
Kreisjugendring darf Zuschüsse nur an diejenigen Vereine und Verbände leisten,
die mit dem Kreisjugendamt Passau eine Vereinbarung zur Sicherstellung des
Schutzauftrags nach § 72a SGB VIII geschlossen haben.