Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss:

 

1.       Der Jugendhilfeausschuss beschließt für das Haushaltsjahr 2021 aus den bereits zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Passau bewilligten Mitteln, höchstens 10.000 € im Sinne einer maßnahmenbezogenen „Re-Start“-Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Passau einzusetzen. Es können danach in 2021 einmalig Fördermittel in Höhe von 350 € je Delegiertenstimme an Mitgliedsverbände des KJR für die Durchführung einer Maßnahme ausgezahlt werden, wenn sich diese in besonderer Weise mit der Situation von Kindern und Jugendlichen nach dem Lockdown auseinandersetzt und diesen insoweit ein Angebot macht. Die Ziele und Inhalte müssen in einem Förderantrag beschrieben werden, für dessen Genehmigung es im Übrigen bei den geltenden Förderrichtlinien verbleibt. Veranstaltungen mit Gewinnerzielungsabsicht werden nicht gefördert. Alle Veranstaltungen müssen den geltenden Infektionsschutzregelungen entsprechen.

 

2.       Der Kreisjugendring darf Zuschüsse nur an diejenigen Vereine und Verbände leisten, die mit dem Kreisjugendamt Passau eine Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrags nach § 72a SGB VIII geschlossen haben.