Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

Der Ausschuss für Bildung und Gesundheit empfiehlt dem Kreistag, einer Änderung der Verbandssatzung des Berufsschulverbandes zuzustimmen, in der die Zuständigkeit für die Leistung von Gastschulbeiträgen und Kostenersätzen sinngemäß wie folgt geregelt wird:

 

    Die Leistung von Gastschulbeiträgen/Kostenersätzen für Berufsschüler wird auf den Berufsschulverband Passau übertragen.

 

    Bei den Gastschulbeiträgen für die übrigen Beruflichen Schulen (Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachakademien usw.) soll es bei der gesetzlichen Regelung bleiben, wonach die beiden Verbandsmitglieder je nach gewöhnlichem Aufenthalt der einzelnen Schülerin/des einzelnen Schülers zuständig sind.