Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

Der Antrag - in der vorgelegten Art - auf Herausnahme eines Grundstücks im Bereich Vornbach, Gemeinde Neuhaus am Inn aus dem Landschaftsschutzgebiet „Vornbacher Enge“ zum Zwecke der Bebauung wird abgelehnt.