Sitzung: 24.03.2021 Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Digitales
Beschluss: Abstimmungen
Beschluss:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Digitales beschließt,
dass
a)
im
freigestellten Schülerverkehr aufgrund der COVID19-Pandemie nachgewiesene
Vorhaltungskosten bis zu einer Obergrenze von 65 % für den Fall eines
ausgefallenen Präsenzunterrichts oder eines angeordneten Wechselunterrichts,
für welchen die vertraglich vereinbarten Verkehrsleitungen nicht – oder nicht
in vollem Umfang – benötigt werden, als angemessene Bereitstellungsentgelte
anerkannt werden.
Dieser Beschluss umfasst auch die bisher
geleisteten und noch offenen Bereitstellungsentgelte seit dem ersten pandemiebedingten
Lockdown ab dem 16.03.2020.
Für: 14 Gegen: 0
b)
im
Rahmen der Verstärkerleistungen im freigestellten Schülerverkehr aufgrund der
COVID19-Pandemie nachgewiesene Vorhaltungskosten bis zu einer Obergrenze von 65
%
für den Fall eines ausgefallenen
Präsenzunterrichts oder eines angeordneten Wechselunterrichts, für welchen die
vertraglich vereinbarten Verkehrsleitungen nicht – oder nicht in vollem Umfang
– benötigt werden, ab dem 09.02.2021 als angemessene Bereitstellungsentgelte
anerkannt werden.
Für: 14 Gegen: 0