Beschluss: Abstimmungen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Digitales beschließt, dass

 

a)    im freigestellten Schülerverkehr aufgrund der COVID19-Pandemie nachgewiesene Vorhaltungskosten bis zu einer Obergrenze von 65 % für den Fall eines ausgefallenen Präsenzunterrichts oder eines angeordneten Wechselunterrichts, für welchen die vertraglich vereinbarten Verkehrsleitungen nicht – oder nicht in vollem Umfang – benötigt werden, als angemessene Bereitstellungsentgelte anerkannt werden.

Dieser Beschluss umfasst auch die bisher geleisteten und noch offenen Bereitstellungsentgelte seit dem ersten pandemiebedingten Lockdown ab dem 16.03.2020.

 

 

 

Für: 14  Gegen:  0

 

 

 

 

b)    im Rahmen der Verstärkerleistungen im freigestellten Schülerverkehr aufgrund der COVID19-Pandemie nachgewiesene Vorhaltungskosten bis zu einer Obergrenze von 65 %

für den Fall eines ausgefallenen Präsenzunterrichts oder eines angeordneten Wechselunterrichts, für welchen die vertraglich vereinbarten Verkehrsleitungen nicht – oder nicht in vollem Umfang – benötigt werden, ab dem 09.02.2021 als angemessene Bereitstellungsentgelte anerkannt werden.

 

 

 

Für: 14  Gegen:  0