Sitzung: 22.02.2021 Kreistag
Beschluss: Abstimmungen
Beschluss:
Der Kreistag
beschließt vorliegende Haushaltssatzung 2021 mit dem Ergebnishaushalt 2021 und
dem Finanzhaushalt 2021 sowie dem beigefügten Stellenplan für die Beamten und
die tariflich Beschäftigten.
Haushaltssatzung
des Landkreises
Passau für das Haushaltsjahr
2021
I.
Aufgrund der Art. 57 ff. der
Landkreisordnung erlässt der Kreistag folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt, er schließt
1. Im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge von
191.191.410 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 189.355.451
€
und dem Saldo (Jahresergebnis) von 1.835.959 €
2. Im Finanzhaushalt mit
a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen
von 186.478.468
€
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 180.224.694
€
und einem Saldo von
6.253.774 €
b) aus Investitionstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen
von 9.332.770 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 20.261.310
€
und einem Saldo von -
10.928.540 €
c) aus der Finanzierungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen
von 2.000.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen
von 2.381.000 €
und einem Saldo von - 381.000 €
d) und dem Saldo des Finanzhaushalts
von - 5.055.766 €
ab.
§ 2
Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen wird auf 2.000.000 € neu festgesetzt.
Der Saldo
des Finanzhaushalts in Höhe von – 5.055.766 € wird durch vorhandene liquide
Mittel ausgeglichen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1) Die Höhe des
durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 ff. des
Finanzausgleichsgesetzes umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2021 auf
91.686.097 € (Umlagesoll) festgesetzt.
(2) Die
Kreisumlage wird in Hundertsätzen aus nachstehenden Steuerkraftzahlen und
Schlüsselzuweisungen bemessen:
Vom Bayer. Landesamt für Statistik und
Datenverarbeitung festgestellte
Steuerkraftzahlen vom 30.10.2020
der Grundsteuer A 2.021.901
€
der Grundsteuer
B 17.893.008
€
der Gewerbesteuer 63.230.828
€
der
Einkommensteuerbeteiligung 83.847.394
€
der
Umsatzsteuerbeteiligung 12.053.287
€
80 % der
Gemeindeschlüsselzuweisung 2019 41.883.936
€
______________________
Summe der
Bemessungsgrundlage 220.930.354 €
(3) Nach Art. 18 Abs. 3 des
Finanzausgleichsgesetzes wird der Umlagesatz für die Kreisumlage auf 41,5 v. H.
festgesetzt.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 8.000.000 € festgesetzt.
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.
Passau, 22.02.2021
Landratsamt Passau
Kneidinger
Landrat
Für: 60 Gegen: 9
Kreishaushalt 2021;
hier: Finanzplanung 2020 - 2024
Beschluss:
Gemäß Art. 64 LKrO i.V.m. § 9
KommHV-Doppik beschließt der Kreistag für die Jahre 2020 – 2024 folgenden
Finanzplan
mit nachstehenden Abschlusszahlen:
Ergebnishaushalt
Haushaltsjahr
|
Erträge € |
Aufwendungen € |
2020 |
183.398.880 |
180.360.112 |
2021 |
191.191.410 |
189.355.451 |
2022 |
192.605.197 |
189.192.043 |
2023 |
193.894.583 |
188.916.172 |
2024 |
195.601.241 |
191.871.683 |
Finanzhaushalt
Haushaltsjahr
|
Einzahlungen € |
Auszahlungen €
|
2020 |
178.890.156 |
171.994.198 |
2021 |
186.478.468 |
180.224.694 |
2022 |
187.600.235 |
180.532.975 |
2023 |
189.039.309 |
180.689.089 |
2024 |
190.989.927 |
184.063.457 |
Investitionshaushalt
Haushaltsjahr
|
Einzahlungen € |
Auszahlungen € |
2020 |
10.364.257 |
21.585.003 |
2021 |
9.332.770 |
20.261.310 |
2022 |
4.932.470 |
18.923.500 |
2023 |
5.187.470 |
18.337.000 |
2024 |
2.826.470 |
12.913.000 |
Finanzierungstätigkeit
Haushaltsjahr
|
Einzahlungen Kreditaufnahmen € |
Auszahlungen Tilgungen € |
2020 |
0 |
2.600.080 |
2021 |
2.000.000 |
2.381.000 |
2022 |
3.000.000 |
2.500.000 |
2023 |
4.000.000 |
2.500.000 |
2024 |
4.000.000 |
2.500.000 |
Passau,
22.02.2021
Landratsamt
Kneidinger
Landrat
Für: 61 Gegen:
8
Haushalt 2021
Vermerk:
Nach Art. 55 LKrO hat der Landkreis
seine Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige
Erfüllung der Aufgaben gesichert ist. Sparsamer und wirtschaftlicher Führung
der Haushaltswirtschaft kommt dabei Vorrang zu.
Durch interne Maßnahmen kann der
Vollzug dieser Bestimmungen sichergestellt werden bzw. ist die Inanspruchnahme
der Haushaltsansätze einschließlich über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und
Auszahlungen zu überwachen (§ 26 KommHV-Doppik).
Beschluss:
Der Kreistag des Landkreises Passau
ordnet deshalb für das Haushaltsjahr 2021 eine allgemeine Buchungssperre für
über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen an.
Fallen über- und außerplanmäßige
Ausgaben an, sind diese vom zuständigen Landkreisgremium (s. § 21 der
Dienstanweisung des Landkreises Passau über das Finanz- und Kassenwesen) zu
beschließen bzw. zu genehmigen.
Passau, 22.02.2021
Landratsamt
Kneidinger
Landrat
Für: 69 Gegen:
0
Über
Abteilung 2
LR 1
Im Hause
zur Vorlage im
K
r e i s t a g
Gegenseitige Deckungsfähigkeit von
Auszahlungen der Kreisstraßenverwaltung im Bereich des Investitionshaushalts und
der Auszahlungen für Beschaffungen aus dem Investitionshaushalt im Bereich der
Kreiseigenen Schulen.
Um die Flexibilität der
Tiefbauverwaltung zu erhöhen, wurden in den vergangenen Jahren die Auszahlungen
des Investitionshaushalts für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Damit entfiel
die Vorlage zur Genehmigung von einzelnen überplanmäßigen Ausgaben an das
zuständige Kreisorgan.
Der Ausschuss für Mobilität,
Infrastruktur und Digitales hat in seiner Sitzung am 20.01.2021 der erneuten
gegenseitigen Deckungsfähigkeit in diesem Bereich zugestimmt.
Es wird vorgeschlagen, für den
Bereich der Kreiseigenen Schulen ebenfalls für die Auszahlungen (Beschaffungen)
im Investitionsbereich die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Produkt-Konten
innerhalb des gleichen Produkts zu erklären. Hier kommt es immer wieder zu
entsprechenden Verschiebungen zwischen Ausstattungsgegenständen, EDV-Hardware
und EDV-Software. Da sich die Mittelbereitstellungen aber in der Regel nur im
unteren finanziellen Bereich bewegen, soll die Deckungsfähigkeit im Bereich der
Kreiseigenen Schulen auf maximal 15.000 € (Anordnung Landrat) beschränkt
bleiben. Darüber hinaus erforderlich werdende Mittelbereitstellungen sind durch
das zuständige Kreisorgan zu genehmigen.
Die Überwachung der insgesamt
einzuhaltenden Ansätze obliegt der Kämmerei.
Beschluss:
Der Kreistag ermächtigt die
Kreisstraßenverwaltung, überplanmäßige Auszahlungen im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel des Investitionshaushalts untereinander zu
übertragen.
Ebenfalls ermächtigt der Kreistag,
dass im Bereich der Kreiseigenen Schulen die Produkt-Konten für die
entsprechenden Beschaffungen im Investitionsbereich bis zu einer Höhe von
15.000 € gegenseitig deckungsfähig sind. Darüber hinaus gehende
Mittelbereitstellungen sind durch das zuständige Kreisorgan zu genehmigen.
Die angesetzten Gesamtkosten der
betreffenden Produkt-Konten des Investitionshaushalts der
Kreisstraßenverwaltung sowie des jeweiligen Produkts im Bereich der
Kreiseigenen Schulen dürfen nicht überschritten werden (Überwachung durch
Kämmerei).
Für: 68 Gegen:
1
Über
Abteilung 2
LR 1
Im Hause
zur Vorlage im
K
r e i s t a g
Gegenseitige
Deckungsfähigkeit von Aufwendungen der wirtschaftlichen Einheiten im Bereich
des Ergebnishaushalts
Den wirtschaftlichen Einheiten sind
zum Teil mehrere Budgets zugewiesen.
Bei Überschreitung des Budgets bzw.
des Deckungsringes entstehen
überplanmäßige Aufwendungen.
Nach Art. 60 Abs.1 LkrO sind
überplanmäßige Aufwendungen nur zulässig, wenn sie unabweislich sind und die
Deckung gewährleistet ist. Nach
§ 21 Nr. 3 der Dienstanweisung über
das Finanz- und Kassenwesen ist der Landrat ermächtigt, bei überplanmäßigen
Aufwendungen Deckungsmittel bis zu 15.000 € im Einzelfall in Anspruch zu
nehmen. Ab 15.000 € bis 75.000 € sind die Fachausschüsse oder der
Kreisausschuss und ab
75.000 € ist der Kreistag
zuständig.
Die bisherige Praxis, den
Leiterinnen und Leitern der Wirtschaftlichen Einheiten/Fachbereichen die
Ermächtigung zu erteilen, im Falle von Haushaltsüberschreitungen, soweit
innerhalb der Wirtschaftlichen Einheit oder des Fachbereichs ein Deckungsvorschlag
unterbreitet werden kann, dies direkt bei der Kämmerei zu beantragen, hat sich
bewährt. Ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand wird dabei vermieden.
Aufgrund der nun über Jahre hinweg
durchgeführten Praxis und der dabei gewonnenen positiven Erfahrung wird darum
gebeten, erneut dieser Möglichkeit zuzustimmen.
Beschluss:
Der Kreistag überträgt den
Wirtschaftlichen Einheiten die Befugnis, für überplanmäßige Aufwendungen bis zu
75.000 € freie Haushaltsmittel aus den eigenen Budgets bereitzustellen.
Die Anordnung der Bereitstellung
erfolgt durch die Kämmerei.
Für: 69 Gegen:
0