Beschluss: Abstimmungen


Beschluss:

 

 

Der Kreistag beschließt vorliegende Haushaltssatzung 2021 mit dem Ergebnishaushalt 2021 und dem Finanzhaushalt 2021 sowie dem beigefügten Stellenplan für die Beamten und die tariflich Beschäftigten.

 

 

 

Haushaltssatzung

                                          

                           

des Landkreises  Passau für das Haushaltsjahr 2021

 

 

I.

 

Aufgrund der Art. 57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Kreistag folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt, er schließt

 

1. Im Ergebnishaushalt mit

 

    dem Gesamtbetrag der Erträge von           191.191.410 €

    dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von           189.355.451 €

    und dem Saldo (Jahresergebnis) von                       1.835.959 €                                                  

 

2. Im Finanzhaushalt mit

                                     

     a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

         dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von           186.478.468 €

         dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von     180.224.694 €

         und einem Saldo von               6.253.774 €

 

      b) aus Investitionstätigkeit mit

          dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von        9.332.770 €              

          dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von   20.261.310 €

          und einem Saldo von                                   -  10.928.540 €

 

       c) aus der Finanzierungstätigkeit mit

           dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von            2.000.000 €

           dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von           2.381.000 €

           und einem Saldo von                      -        381.000 €

  

      d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von           -  5.055.766 €

        

ab.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 2.000.000 € neu festgesetzt.

Der Saldo des Finanzhaushalts in Höhe von – 5.055.766 € wird durch vorhandene liquide Mittel ausgeglichen.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

(1)   Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 ff. des Finanzausgleichsgesetzes umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2021 auf 91.686.097 € (Umlagesoll) festgesetzt.

 

(2) Die Kreisumlage wird in Hundertsätzen aus nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen bemessen:

        Vom Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung festgestellte

    Steuerkraftzahlen vom 30.10.2020

    der Grundsteuer A                          2.021.901 

    der Grundsteuer B                        17.893.008 

    der Gewerbesteuer                        63.230.828 

    der Einkommensteuerbeteiligung               83.847.394 

    der Umsatzsteuerbeteiligung              12.053.287 

    80 % der Gemeindeschlüsselzuweisung 2019     41.883.936 

                                                                                ______________________

    Summe der Bemessungsgrundlage          220.930.354 

 

 

(3) Nach Art. 18 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes wird der Umlagesatz für die Kreisumlage auf 41,5 v. H. festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 8.000.000 € festgesetzt.

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.

 

 

 

Passau, 22.02.2021

Landratsamt Passau

 

 

 

Kneidinger

Landrat

 

 

 

 

 

Für: 60  Gegen: 9

 


 

Kreishaushalt 2021;

 hier: Finanzplanung 2020 - 2024

 

 

Beschluss:

 

Gemäß Art. 64 LKrO i.V.m. § 9 KommHV-Doppik beschließt der Kreistag für die Jahre 2020 – 2024 folgenden

Finanzplan

 

mit nachstehenden Abschlusszahlen:

 

Ergebnishaushalt

Haushaltsjahr

Erträge

Aufwendungen

2020

 

183.398.880

180.360.112

2021

 

191.191.410

189.355.451

 

2022

192.605.197

189.192.043

 

2023

193.894.583

188.916.172

 

2024

195.601.241

191.871.683

 

 

Finanzhaushalt

Haushaltsjahr

Einzahlungen

Auszahlungen

2020

 

178.890.156

171.994.198

2021

 

186.478.468

180.224.694

2022

187.600.235

180.532.975

 

2023

189.039.309

180.689.089

 

2024

190.989.927

184.063.457

 

Investitionshaushalt

Haushaltsjahr

Einzahlungen

Auszahlungen

2020

 

10.364.257

21.585.003

 

2021

 

 9.332.770

20.261.310

 

2022

 

 4.932.470

18.923.500

2023

 

 5.187.470

18.337.000

2024

 2.826.470

12.913.000

 

 

Finanzierungstätigkeit

Haushaltsjahr

Einzahlungen

Kreditaufnahmen

Auszahlungen

Tilgungen

2020

 

0

2.600.080

2021

 

2.000.000

2.381.000

2022

 

3.000.000

2.500.000

2023

 

4.000.000

2.500.000

2024

4.000.000

2.500.000

 

 

Passau, 22.02.2021

Landratsamt

 

 

 

 

Kneidinger

Landrat

 

 

 

 

Für: 61  Gegen:  8


Haushalt   2021

 

 

Vermerk:

 

 

Nach Art. 55 LKrO hat der Landkreis seine Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung der Aufgaben gesichert ist. Sparsamer und wirtschaftlicher Führung der Haushaltswirtschaft kommt dabei Vorrang zu.

 

Durch interne Maßnahmen kann der Vollzug dieser Bestimmungen sichergestellt werden bzw. ist die Inanspruchnahme der Haushaltsansätze einschließlich über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen zu überwachen (§ 26 KommHV-Doppik).

 

 

Beschluss:

 

 

Der Kreistag des Landkreises Passau ordnet deshalb für das Haushaltsjahr 2021 eine allgemeine Buchungssperre für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen an.

 

Fallen über- und außerplanmäßige Ausgaben an, sind diese vom zuständigen Landkreisgremium (s. § 21 der Dienstanweisung des Landkreises Passau über das Finanz- und Kassenwesen) zu beschließen bzw. zu genehmigen.

 

 

 

Passau, 22.02.2021

Landratsamt

 

 

Kneidinger

Landrat

 

 

 

 

Für: 69  Gegen:  0

 

 


Über

Abteilung 2

 

LR 1

Im Hause

 

zur Vorlage im

 

              K r e i s t a g

 

 

 

Gegenseitige Deckungsfähigkeit von Auszahlungen der Kreisstraßenverwaltung im Bereich des Investitionshaushalts und der Auszahlungen für Beschaffungen aus dem Investitionshaushalt im Bereich der Kreiseigenen Schulen.

 

Um die Flexibilität der Tiefbauverwaltung zu erhöhen, wurden in den vergangenen Jahren die Auszahlungen des Investitionshaushalts für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Damit entfiel die Vorlage zur Genehmigung von einzelnen überplanmäßigen Ausgaben an das zuständige Kreisorgan.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Digitales hat in seiner Sitzung am 20.01.2021 der erneuten gegenseitigen Deckungsfähigkeit in diesem Bereich zugestimmt.

 

Es wird vorgeschlagen, für den Bereich der Kreiseigenen Schulen ebenfalls für die Auszahlungen (Beschaffungen) im Investitionsbereich die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Produkt-Konten innerhalb des gleichen Produkts zu erklären. Hier kommt es immer wieder zu entsprechenden Verschiebungen zwischen Ausstattungsgegenständen, EDV-Hardware und EDV-Software. Da sich die Mittelbereitstellungen aber in der Regel nur im unteren finanziellen Bereich bewegen, soll die Deckungsfähigkeit im Bereich der Kreiseigenen Schulen auf maximal 15.000 € (Anordnung Landrat) beschränkt bleiben. Darüber hinaus erforderlich werdende Mittelbereitstellungen sind durch das zuständige Kreisorgan zu genehmigen.

 

Die Überwachung der insgesamt einzuhaltenden Ansätze obliegt der Kämmerei.

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Der Kreistag ermächtigt die Kreisstraßenverwaltung, überplanmäßige Auszahlungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Investitionshaushalts untereinander zu übertragen.

 

Ebenfalls ermächtigt der Kreistag, dass im Bereich der Kreiseigenen Schulen die Produkt-Konten für die entsprechenden Beschaffungen im Investitionsbereich bis zu einer Höhe von 15.000 € gegenseitig deckungsfähig sind. Darüber hinaus gehende Mittelbereitstellungen sind durch das zuständige Kreisorgan zu genehmigen.

 

Die angesetzten Gesamtkosten der betreffenden Produkt-Konten des Investitionshaushalts der Kreisstraßenverwaltung sowie des jeweiligen Produkts im Bereich der Kreiseigenen Schulen dürfen nicht überschritten werden (Überwachung durch Kämmerei).

 

 

 

 

Für: 68  Gegen:  1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Über

Abteilung 2

 

LR 1

Im Hause

 

zur Vorlage im

 

 

 

              K r e i s t a g

 

 

Gegenseitige Deckungsfähigkeit von Aufwendungen der wirtschaftlichen Einheiten im Bereich des Ergebnishaushalts

 

 

Den wirtschaftlichen Einheiten sind zum Teil mehrere Budgets zugewiesen.

Bei Überschreitung des Budgets bzw. des Deckungsringes entstehen

überplanmäßige Aufwendungen.

 

Nach Art. 60 Abs.1 LkrO sind überplanmäßige Aufwendungen nur zulässig, wenn sie unabweislich sind und die Deckung gewährleistet ist. Nach

§ 21 Nr. 3 der Dienstanweisung über das Finanz- und Kassenwesen ist der Landrat ermächtigt, bei überplanmäßigen Aufwendungen Deckungsmittel bis zu 15.000 € im Einzelfall in Anspruch zu nehmen. Ab 15.000 € bis 75.000 € sind die Fachausschüsse oder der Kreisausschuss und ab

75.000 € ist der Kreistag zuständig.

 

Die bisherige Praxis, den Leiterinnen und Leitern der Wirtschaftlichen Einheiten/Fachbereichen die Ermächtigung zu erteilen, im Falle von Haushaltsüberschreitungen, soweit innerhalb der Wirtschaftlichen Einheit oder des Fachbereichs ein Deckungsvorschlag unterbreitet werden kann, dies direkt bei der Kämmerei zu beantragen, hat sich bewährt. Ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand wird dabei vermieden.

 

Aufgrund der nun über Jahre hinweg durchgeführten Praxis und der dabei gewonnenen positiven Erfahrung wird darum gebeten, erneut dieser Möglichkeit zuzustimmen.

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Der Kreistag überträgt den Wirtschaftlichen Einheiten die Befugnis, für überplanmäßige Aufwendungen bis zu 75.000 € freie Haushaltsmittel aus den eigenen Budgets bereitzustellen.

Die Anordnung der Bereitstellung erfolgt durch die Kämmerei.

 

 

 

Für: 69  Gegen:  0