Beschluss:
Der Landkreis
Passau steht einer Erweiterung des Frauenhauses in Passau um bis zu fünf
(Frauen-)Plätze zzgl. insoweit notwendiger Kinderbetreuungsplätze wohlwollend
gegenüber, soweit diese Platzerweiterung auch im Rahmen der staatlichen
Förderung als bedarfsgerecht anerkannt wird und der Landkreis Freyung-Grafenau
und die Stadt Passau die zu erwartenden erhöhten Fehlbeträge anteilig
mittragen. Eine Beteiligung des Landkreises Passau an den Investitionskosten
für die Erweiterung des Frauenhauses in Passau erfolgt nicht.