Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt, dass im Kreisjugendamt mehreren Bediensteten über mehrere Jahre hinweg die Weiterbildung zum / zur Systemischen Familientherapeuten ermöglicht wird, wobei im Ergebnis ein Anteil von 20% der Beschäftigten im Sozialdienst mit entsprechender abgeschlossener Weiterbildung angestrebt wird.

Der Landkreis beteiligt sich in folgender Form:

 

a)    Freistellung von der Arbeit unter Verzicht auf die Nachholung der versäumten Arbeitszeit und Fortzahlung des Entgeltes (§§ 21 ff. TVöD-V, § 10 Abs. 1 Satz 2 UrlMV) einschließlich etwaiger (Besitzstands-)Zulagen für die Zeit der weiterbildungsbedingten Abwesenheit; als Arbeitszeit wird höchstens die Sollarbeitszeit des jeweiligen Tages gewertet. Für Tage, die keine Arbeitstage sind, wird somit keine Zeitgutschrift geleistet.

b)    Übernahme der Lehrgangsgebühr in Höhe von 2/3

c)    Übernahme der Unterkunfts- und Verpflegungsgebühr für die Seminarblöcke

 

Mit den Tarifbeschäftigten sind Vereinbarungen analog der Teilnahme an den Beschäftigtenlehrgängen über die Rückzahlung der Fortbildungskosten zu treffen, soweit sie innerhalb von drei Jahren nach Ende der Weiterbildung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden.