Beschluss:
Der Kreisausschuss
beschließt, dass im Kreisjugendamt mehreren Bediensteten über mehrere Jahre
hinweg die Weiterbildung zum / zur Systemischen Familientherapeuten ermöglicht
wird, wobei im Ergebnis ein Anteil von 20% der Beschäftigten im Sozialdienst
mit entsprechender abgeschlossener Weiterbildung angestrebt wird.
Der Landkreis
beteiligt sich in folgender Form:
a)
Freistellung
von der Arbeit unter Verzicht auf die Nachholung der versäumten Arbeitszeit und
Fortzahlung des Entgeltes (§§ 21 ff. TVöD-V, § 10 Abs. 1 Satz 2 UrlMV)
einschließlich etwaiger (Besitzstands-)Zulagen für die Zeit der
weiterbildungsbedingten Abwesenheit; als Arbeitszeit wird höchstens die
Sollarbeitszeit des jeweiligen Tages gewertet. Für Tage, die keine Arbeitstage
sind, wird somit keine Zeitgutschrift geleistet.
b)
Übernahme
der Lehrgangsgebühr in Höhe von 2/3
c)
Übernahme
der Unterkunfts- und Verpflegungsgebühr für die Seminarblöcke
Mit den
Tarifbeschäftigten sind Vereinbarungen analog der Teilnahme an den
Beschäftigtenlehrgängen über die Rückzahlung der Fortbildungskosten zu treffen,
soweit sie innerhalb von drei Jahren nach Ende der Weiterbildung aus dem
Arbeitsverhältnis ausscheiden.