Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: --

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Passau beschließt die Anwendung der Richtlinien des Landkreises Passau für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege nach § 23 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII und dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) - Stand: 11.11.2020 - mit Wirkung ab 01.01.2021 durch das Jugendamt des Landkreises Passau in der anliegenden Fassung.