Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss des Landkreises Passau beschließt die Anwendung der
Richtlinien des Landkreises Passau für die Förderung von Kindern in
Kindertagespflege nach § 23 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII und dem Bayerischen
Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) - Stand: 11.11.2020 - mit
Wirkung ab 01.01.2021 durch das Jugendamt des Landkreises Passau in der
anliegenden Fassung.