Beschluss: Abstimmungen

TOP 8 a) Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung

 

Der Kreistag nimmt die gemäß Art. 34 Abs. 3 der Landkreisordnung i.V. mit § 41 der Geschäftsordnung des Landkreises Passau von Raimund Kneidinger vom 19.06.2020 getroffene dringliche Anordnung zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

TOP 8 b) Weitere überplanmäßige Aufwendungen

 

1. Die überplanmäßigen Aufwendungen beim Produktkonto 561110.527140 „Umweltschutz, weitere Sachausgaben (Ersatzvornahme Malz)“ in Höhe von 32.940,47 Euro werden genehmigt.

 

 

 

Für: 59  Gegen:  7

 

 

 

 

 

2. Zur Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen sind Minderaufwendungen beim Produktkonto 217110.521110 (Gymnasium Pocking, Unterhalt) in gleicher Höhe heranzuziehen.

 

 

 

Für: 59  Gegen:  7