Sitzung: 14.07.2020 Kreisausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss:
Der Kreisausschuss
des Landkreises Passau nimmt den Jahresabschluss 2019 zur Kenntnis. Der
Jahresabschluss 2019 muss sodann nach Art. 89 Abs.1 LKrO
vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft werden. Nach Durchführung der örtlichen
Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten wird der Jahresabschluss mit
Prüfungsbericht dem Kreistag zur Feststellung und Entlastung vorgelegt.