Beschluss:
Der Kreistag
beschließt, im Rahmen seiner Organisations- und Finanzhoheit unter
Berücksichtigung des Haushalts-, Besoldungs- und Steuerrechts die private
Nutzung (für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie sonstige private
Fahrten) des Dienstwagens incl. Fahr-Personal zuzulassen.