Beschluss:
Der Kreistag beschließt für die Wahlperiode 2020 bis 2026 als Dienstaufwandsentschädigung für den Landrat den Höchstbetrag nach Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 KWBG zu gewähren. Sie beträgt derzeit 1.352,78 € im Monat.
Beschluss:
Der Kreistag beschließt für die Wahlperiode 2020 bis 2026 als Dienstaufwandsentschädigung für den Landrat den Höchstbetrag nach Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 KWBG zu gewähren. Sie beträgt derzeit 1.352,78 € im Monat.