Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 70, Nein: 0

Beschluss:

 

1. Der Kreistag des Landkreises Passau stimmt zu, dass § 8 Abs. (2) des Gesellschaftsvertrages der Landkreis Passau Krankenhaus gGmbH in der Fassung des notariell beurkundeten Gesellschafterbeschlusses vom 17.09.2008 (URNr S 1161/08) wie folgt geändert wird:

 

a)  § 8 Abs. (2) Satz 1 erhält folgende Fassung:

„(2) Der Verwaltungsrat besteht aus bis zu dreizehn Mitgliedern:“

b) § 8 Abs. (2) Buchstabe b) erhält folgende Fassung:

      „b) acht vom obersten Organ des Gesellschafters (Kreistag) bestellte Kreisräte“

 

2. Der Landrat als gesetzlicher Vertreter des Gesellschafters wird zum Vollzug der Änderung des Gesellschaftsvertrages ermächtigt.