Beschluss:
1. Der Kreistag des Landkreises Passau
stimmt zu, dass § 8 Abs. (2) des Gesellschaftsvertrages der Landkreis Passau
Krankenhaus gGmbH in der Fassung des notariell beurkundeten
Gesellschafterbeschlusses vom 17.09.2008 (URNr S
1161/08) wie folgt geändert wird:
a) § 8
Abs. (2) Satz 1 erhält folgende Fassung:
„(2) Der Verwaltungsrat besteht aus bis zu dreizehn Mitgliedern:“
b) § 8
Abs. (2) Buchstabe b) erhält folgende Fassung:
„b) acht vom obersten Organ des
Gesellschafters (Kreistag) bestellte Kreisräte“
2. Der Landrat als gesetzlicher Vertreter
des Gesellschafters wird zum Vollzug der Änderung des Gesellschaftsvertrages
ermächtigt.