Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: --

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Passau beschließt die Anwendung der Richtlinien des Landkreises Passau für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege nach § 23 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII und dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) - Stand: 11.03.2020 - mit Wirkung ab 01.04.2020 durch das Jugendamt des Landkreises Passau in der anliegenden Fassung.