Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: --

Beschluss:

 

1.       Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Passau beschließt die Anwendung der

„Richtlinien des Landkreises Passau für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII“ (Stand: 11.03.2020) einschließlich der in Nr. 4.2 genannten Anlagen 1 und 2

durch das Jugendamt des Landkreises Passau in der anliegenden Fassung.


2.       Diese Richtlinien treten rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft.