Beschluss:
1. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises
Passau beschließt die Anwendung der
„Richtlinien des Landkreises Passau für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII“
(Stand: 11.03.2020) einschließlich der in Nr. 4.2 genannten Anlagen 1 und 2
durch das Jugendamt des Landkreises Passau in der anliegenden Fassung.
2. Diese Richtlinien treten rückwirkend zum 1.
Januar 2020 in Kraft.