Sitzung: 17.02.2020 Kreistag
Beschluss: Abstimmungen
Beschluss:
Haushaltssatzung
des Landkreises Passau
für das Haushaltsjahr 2020
I.
Aufgrund der Art.
57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Kreistag folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage
beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt,
er schließt
1. Im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge von 183.398.880
€
dem Gesamtbetrag der
Aufwendungen von 180.360.112
€
und dem Saldo (Jahresergebnis)
von 3.038.768 €
2. Im Finanzhaushalt mit
a) aus laufender
Verwaltungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von 178.890.156
€
dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von 171.994.198
€
und einem Saldo von 6.895.958 €
b) aus Investitionstätigkeit
mit
dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von 10.364.257 €
dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von 21.585.003 €
und einem Saldo von - 11.220.746 €
c) aus der
Finanzierungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von 0 €
dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von 2.600.080 €
und einem Saldo
von - 2.600.080 €
d) und dem Saldo des
Finanzhaushalts von
- 6.924.868 €
ab.
§
2
Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht
vorgesehen.
Der Saldo des Finanzhaushalts in
Höhe von – 6.924.868 € wird durch vorhandene liquide Mittel ausgeglichen.
§
3
Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden
nicht festgesetzt.
§
4
(1) Die
Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 ff.
des Finanzausgleichsgesetzes umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2020 auf
87.369.366 € (Umlagesoll) festgesetzt.
(2) Die
Kreisumlage wird in Hundertsätzen aus nachstehenden Steuerkraftzahlen und
Schlüsselzuweisungen bemessen:
Vom Bayer. Landesamt für Statistik und
Datenverarbeitung festgestellte
Steuerkraftzahlen
vom 11.11.2019
der
Grundsteuer A 1.996.077
€
der
Grundsteuer B 17.622.910
€
der
Gewerbesteuer 62.662.635
€
der
Einkommensteuerbeteiligung 77.696.157
€
der
Umsatzsteuerbeteiligung 10.872.422
€
80
% der Gemeindeschlüsselzuweisung 2019 39.678.394
€
______________________
Summe der
Bemessungsgrundlage 210.528.595 €
(3) Nach
Art. 18 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes wird der Umlagesatz für die
Kreisumlage auf 41,5 v. H. festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.000.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.
Passau,
Landratsamt Passau
Meyer
Landrat
Für: 57 Gegen: 7
Kreishaushalt 2020;
hier: Finanzplanung 2019 - 2023
Beschluss:
Gemäß Art. 64 LKrO i.V.m. § 9 KommHV-Doppik beschließt der Kreistag für die Jahre 2019 – 2023 folgenden
Finanzplan
mit nachstehenden
Abschlusszahlen:
Ergebnishaushalt
Haushaltsjahr
|
Erträge € |
Aufwendungen €
|
2019 |
178.828.694 |
175.721.387 |
2020 |
183.398.880 |
180.360.112 |
2021 |
183.559.240 |
182.305.542 |
2022 |
188.329.823 |
182.960.689 |
2023 |
191.111.799 |
184.430.413 |
Finanzhaushalt
Haushaltsjahr
|
Einzahlungen € |
Auszahlungen €
|
2019 |
174.332.007 |
167.799.407 |
2020 |
178.890.156 |
171.994.198 |
2021 |
179.162.083 |
174.357.150 |
2022 |
183.669.646 |
175.492.843 |
2023 |
186.606.810 |
177.399.827 |
Investitionshaushalt
Haushaltsjahr
|
Einzahlungen € |
Auszahlungen €
|
2019 |
12.131.854 |
26.496.786 |
2020 |
10.364.257 |
21.585.003 |
2021 |
6.080.050 |
14.617.900 |
2022 |
5.037.850 |
14.637.200 |
2023 |
2.409.850 |
14.184.200 |
Finanzierungstätigkeit
Haushaltsjahr
|
Einzahlungen Kreditaufnahmen € |
Auszahlungen Tilgungen €
|
2019 |
2.000:000 |
2.769.000 |
2020 |
0 |
2.600.080 |
2021 |
2.000.000 |
2.562.000 |
2022 |
2.000.000 |
2.500.000 |
2023 |
2.000.000 |
2.500.000 |
Passau,
Landratsamt
Meyer
Landrat
Für: 57 Gegen: 7
Haushalt
2020
Vermerk:
Nach Art. 55 LKrO hat der Landkreis seine Haushaltswirtschaft so zu
planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung der Aufgaben gesichert ist.
Sparsamer und wirtschaftlicher Führung der Haushaltswirtschaft kommt dabei
Vorrang zu.
Durch interne
Maßnahmen kann der Vollzug dieser Bestimmungen sichergestellt werden bzw. ist
die Inanspruchnahme der Haushaltsansätze einschl. über- und außerplanmäßiger
Aufwendungen und Auszahlungen zu
überwachen (§ 26 KommHV-Doppik).
Beschluss:
Der Kreistag des
Landkreises Passau ordnet deshalb für das Haushaltsjahr 2020 eine allgemeine
Buchungssperre für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen an.
Fallen über- und
außerplanmäßige Ausgaben an, sind diese vom zuständigen Landkreisgremium (s. §
21 der Dienstanweisung des Landkreises Passau über das Finanz- und Kassenwesen)
zu beschließen bzw. zu genehmigen.
Passau,
Landratsamt
Meyer
Landrat
Für: 64 Gegen: 0
Landratsamt Passau Passau, den 07.02.2020
-
Kämmerei
–
Über
Abteilung 2
LR 1
Im Hause
zur Vorlage im
K
r e i s t a g
Gegenseitige
Deckungsfähigkeit von Auszahlungen der Kreisstraßenverwaltung im Bereich des
Investitionshaushalts und der Auszahlungen für Beschaffungen aus dem
Investitionshaushalt im Bereich der Kreiseigenen Schulen
Um die Flexibilität
der Tiefbauverwaltung zu erhöhen, wurden in den vergangenen Jahren die
Auszahlungen des Investitionshaushalts für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Damit entfiel die Vorlage zur Genehmigung
von einzelnen überplanmäßigen Ausgaben an das zuständige Kreisorgan.
Der Ausschuss für
Verkehr und Tourismus hat in seiner Sitzung am 22.01.2020 der erneuten
gegenseitigen Deckungsfähigkeit in diesem Bereich zugestimmt.
Es wird
vorgeschlagen, für den Bereich der
Kreiseigenen Schulen ebenfalls für die Auszahlungen (Beschaffungen) im
Investitionsbereich die gegenseitige
Deckungsfähigkeit der Produkt-Konten innerhalb des gleichen Produkts zu erklären.
Hier kommt es immer wieder zu entsprechenden Verschiebungen zwischen
Ausstattungsgegenständen, EDV-Hardware und EDV-Software. Da sich die
Mittelbereitstellungen aber in der Regel nur im unteren finanziellen Bereich
bewegen, soll die Deckungsfähigkeit im Bereich der Kreiseigenen Schulen auf
maximal 15.000 € (Anordnung Landrat) beschränkt bleiben. Darüber hinaus
erforderlich werdende Mittelbereitstellungen sind durch das zuständige
Kreisorgan zu genehmigen.
Die Überwachung der
insgesamt einzuhaltenden Ansätze obliegt der Kämmerei.
Beschluss:
Der Kreistag
ermächtigt die Kreisstraßenverwaltung, überplanmäßige Auszahlungen im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Investitionshaushalts
untereinander zu übertragen.
Ebenfalls ermächtigt
der Kreistag, dass im Bereich der Kreiseigenen Schulen die Produkt-Konten für
die entsprechenden Beschaffungen im Investitionsbereich bis zu einer Höhe von
15.000 € gegenseitig deckungsfähig sind. Darüber hinaus gehende
Mittelbereitstellungen sind durch das zuständige Kreisorgan zu genehmigen.
Die angesetzten
Gesamtkosten der betreffenden Produkt-Konten des Investitionshaushalts der
Kreisstraßenverwaltung sowie des
jeweiligen Produkts im Bereich der Kreiseigenen Schulen dürfen nicht
überschritten werden (Überwachung durch Kämmerei).
Für: 64 Gegen: 0
Landratsamt Passau Passau, den 07.02.2020
-
Kämmerei
–
Über
Abteilung 2
LR 1
Im Hause
zur Vorlage im
K
r e i s t a g
Gegenseitige
Deckungsfähigkeit von Aufwendungen der wirtschaftlichen Einheiten im Bereich
des Ergebnishaushalts
Den
wirtschaftlichen Einheiten sind zum Teil mehrere Budgets zugewiesen.
Bei Überschreitung
des Budgets bzw. des Deckungsringes entstehen
überplanmäßige
Aufwendungen.
Nach Art. 60 Abs.1 LkrO sind überplanmäßige Aufwendungen nur zulässig, wenn
sie unabweislich sind und die Deckung gewährleistet ist. Nach
§ 21 Nr. 3 der
Dienstanweisung über das Finanz- und Kassenwesen ist der Landrat ermächtigt,
bei überplanmäßigen Aufwendungen Deckungsmittel bis zu 15.000 € im Einzelfall
in Anspruch zu nehmen. Ab 15.000 € bis 75.000 € sind die Fachausschüsse oder
der Kreisausschuss und ab
75.000 € ist der
Kreistag zuständig.
Die bisherige
Praxis, den Leiterinnen und Leitern der Wirtschaftlichen Einheiten/Fachbereichen
die Ermächtigung zu erteilen, im Falle von Haushaltsüberschreitungen, soweit
innerhalb der Wirtschaftlichen Einheit oder des Fachbereichs ein
Deckungsvorschlag unterbreitet werden kann, dies direkt bei der Kämmerei zu
beantragen, hat sich bewährt. Ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand wird
dabei vermieden.
Aufgrund der nun
über Jahre hinweg durchgeführten Praxis und der dabei gewonnenen positiven
Erfahrung wird darum gebeten, erneut dieser Möglichkeit zuzustimmen.
Beschluss:
Der Kreistag
überträgt den Wirtschaftlichen Einheiten die Befugnis, für überplanmäßige
Aufwendungen bis zu 75.000 € freie
Haushaltsmittel aus den eigenen Budgets bereitzustellen.
Die Anordnung der
Bereitstellung erfolgt durch die Kämmerei.
Für: 64 Gegen: 0