Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

1.    Der Kreisausschuss stimmt einer weiteren Förderung der pro-aktiven Beratungsstelle (Interventionsstelle) des Sozialdienstes Kath. Frauen Passau für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen durch den Landkreis Passau für die Jahre 2020 und 2021 zu.

 

2.    Der Landkreis Passau übernimmt von der Hälfte der nach Abzug der staatlichen Förderung verbleibenden offenen Sach- und Personalausgaben der Interventionsstelle, den Anteil der sich unter Zugrundelegung des §3 der Fördervereinbarung für das Frauenhaus vom 12.12.1994 zwischen den Landkreisen Freyung-Grafenau und Passau und der Stadt Passau ergibt, höchstens jedoch einen Betrag von 2.200,00 Euro jährlich.

 

3.    Die Zuschussgewährung durch den Landkreis Passau steht unter dem Vorbehalt der Gewährung der staatlichen Förderung.

 

4.    Die Zuschussgewährung durch den Landkreis Passau steht unter dem weiteren Vorbehalt eines Eigenanteils des Trägers an den nach Abzug der staatlichen Förderung verbleibenden offenen Sach- und Personalausgaben der Interventionsstelle in Höhe von 50% und einer Beteiligung der Stadt Passau und des Landkreises Freyung-Grafenau an den dann noch offenen Sach- und Personalausgaben nach dem in §3 der Fördervereinbarung für das Frauenhaus vom 12.12.1994 zwischen den Landkreisen Freyung-Grafenau und Passau und der Stadt Passau vereinbarten Schlüssel.