Beschluss:
1.
Der
Kreisausschuss stimmt einer weiteren Förderung der pro-aktiven Beratungsstelle
(Interventionsstelle) des Sozialdienstes Kath. Frauen Passau für von häuslicher
Gewalt betroffene Frauen durch den Landkreis Passau für die Jahre 2020 und 2021
zu.
2.
Der
Landkreis Passau übernimmt von der Hälfte der nach Abzug der staatlichen
Förderung verbleibenden offenen Sach- und Personalausgaben der
Interventionsstelle, den Anteil der sich unter Zugrundelegung des §3 der
Fördervereinbarung für das Frauenhaus vom 12.12.1994 zwischen den Landkreisen Freyung-Grafenau und Passau und der Stadt Passau ergibt,
höchstens jedoch einen Betrag von 2.200,00 Euro jährlich.
3.
Die
Zuschussgewährung durch den Landkreis Passau steht unter dem Vorbehalt der
Gewährung der staatlichen Förderung.
4.
Die
Zuschussgewährung durch den Landkreis Passau steht unter dem weiteren Vorbehalt
eines Eigenanteils des Trägers an den nach Abzug der staatlichen Förderung
verbleibenden offenen Sach- und
Personalausgaben der Interventionsstelle in Höhe von 50% und einer Beteiligung
der Stadt Passau und des Landkreises Freyung-Grafenau
an den dann noch offenen Sach- und Personalausgaben nach dem in §3 der
Fördervereinbarung für das Frauenhaus vom 12.12.1994 zwischen den Landkreisen Freyung-Grafenau und Passau und der Stadt Passau
vereinbarten Schlüssel.