Beschluss:
Der Kreisausschuss beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung des
Gesamthaushaltes durch den Kreistag, den veranschlagten Kosten beim
Verwaltungs- und
Investitionshaushalt in den
Bereichen
1. Investitionen (Hochbau Sg 71)
2. Technisches Gebäudemanagement (Bauunterhalt und Außenanlagen,
FB 711)
Infrastrukturelles/Kaufmännisches Gebäudemanagement
(Gebäudebewirtschaftung, Beschaffung, FB 712 )
zuzustimmen.