Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: --

Beschluss:

 

In Abänderung der Nr. 12.2. a) bis 12.2. d) der Richtlinien des Landkreises Passau für die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege vom 11.03.2015 beschließt der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Passau die Anwendung der anliegenden Tabelle „Tagespflegesätze ab 01.01.2020 nach § 23 SGB VIII“ mit Wirkung ab 01.01.2020 durch das Jugendamt des Landkreises Passau. Der in den dort niedergelegten Tagespflegesätzen enthaltene Betrag zur Anerkennung der Förderleistung nimmt dabei auch zukünftig an der Fortschreibung des vorläufigen Basiswerts für die BayKiBiG-Förderung teil.