Beschluss:
In Abänderung der Nr. 12.2. a) bis 12.2. d) der Richtlinien des
Landkreises Passau für die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege vom
11.03.2015 beschließt der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Passau die
Anwendung der anliegenden Tabelle „Tagespflegesätze ab 01.01.2020 nach § 23 SGB
VIII“ mit Wirkung ab 01.01.2020 durch das Jugendamt des Landkreises Passau. Der
in den dort niedergelegten Tagespflegesätzen enthaltene Betrag zur Anerkennung
der Förderleistung nimmt dabei auch zukünftig an der Fortschreibung des
vorläufigen Basiswerts für die BayKiBiG-Förderung
teil.