Beschluss: Abstimmungen

Beschluss:

 

 

Unter Zugrundlegung der Antworten des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 24. Mai 2019 55-3555.6-12-1 auf den Fragenkatalog der Aufgabenträger Landkreise Freyung-Grafenau und Passau, Stadt Passau inkl. der betroffenen kreisangehörigen Kommunen zur Einschätzung der Folgen der Reaktivierung der Bahnstrecke Freyung-Passau (Ilztalbahn) in einen Regelbetrieb im ÖPNV sowie des Schreibens des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 31.07.2019 55-3555.6-12 wird im Nachgang zum Beschluss des Ausschusses für Verkehr und Tourismus vom 18. November 2015 folgender Beschluss gefasst:

 

 

1. Dieser Beschluss des Ausschusses für Verkehr und Tourismus des Landkreises Passau basiert auf der Vorgabe des Freistaates Bayern, dass sich durch die Reaktivierung der Bahnstrecke Freyung-Passau die Verkehrssituation im Landkreis Passau insgesamt verbessern muss und dass gegen den Widerstand des Landkreises Passau keine Reaktivierung der SPNV Strecke Passau-Freyung betrieben wird.

 

2. Da von Seiten des Freistaates Bayern die konkreten Auswirkungen des Regelbetriebs der SPNV- Strecke Freyung-Passau (Ilztalbahn) auf das bestehende ÖPNV-Angebot und insbesondere die Schülerbeförderung im Landkreis Passau ohne eine Untersuchung nicht prognostiziert werden, stimmt der Landkreis Passau der Durchführung der sog. Potenzialanalyse auf Kosten des Freistaates Bayern und unter enger Einbindung des Landkreises Passau sowie der betroffenen Landkreisgemeinden zu. Vorgabe dieser Zustimmung ist jedoch, dass die Einhaltung der nachfolgenden Punkte 3. bis 6. durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr zugesichert wird. 

 

3. Nach Vorliegen des Ergebnisses der Potenzialanalyse und der Erkenntnisse zu den Auswirkungen auf das bestehende ÖPNV-Angebot und insbesondere auf den Schülerverkehr auf Grundlage der Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV) und des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes (SchKfrG) im Landkreis Passau erfolgt eine ergebnisoffene Prüfung, Bewertung und Beschlussfassung durch den Landkreis Passau, ob durch die Reaktivierung der SPNV Strecke Freyung-Passau (Ilztalbahn) das bestehende ÖPNV-Angebot einschließlich des Schülerverkehrsangebots im Landkreis Passau tatsächlich wesentlich verbessert werden kann und die Interessen des Landkreises Passau sowie der Gemeinden nicht nachteilig beeinträchtigt werden. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf den Schülerverkehr und die Schulstruktur gerichtet. Die an der SPNV Strecke Freyung-Passau (Ilztalbahn) liegenden Gemeinden im Landkreis Passau sind in den Prüfungs- und Entscheidungsprozess miteinzubeziehen.  

 

4. Soweit sich aus der Potentialanalyse aus der Sicht des Landkreises Passau und der betroffenen Gemeinden eine wesentliche Verbesserung des ÖPNV-Angebotes und des Schülerverkehres im Landkreis Passau ergeben sollte und entsprechende Beschlussfassungen des Landkreises Passau und der betroffenen Gemeinden zur Weiterführung der Reaktivierungsbestrebungen der Bahnstrecke Freyung-Passau vorliegen, wird in einem nächsten Schritt über die Erstellung eines Infrastrukturgutachtens mit Ermittlung der Gesamtkosten für die Ertüchtigung der Infrastruktur entschieden. Für die Finanzierung des Gutachtens erwartet der Landkreis seitens des Freistaates Bayern eine Kostenbeteiligung in angemessener Höhe als Raum mit besonderem Handlungsbedarf.

 

5. Falls sich der Landkreis Passau und die betroffenen Gemeinden für die Erstellung eines Infrastrukturgutachtens aussprechen, erfolgt nach Vorliegen des Infrastrukturgutachtens und nach Feststellung der Gesamtkosten für die Ertüchtigung der Infrastruktur eine ergebnisoffene Prüfung, Bewertung und Beschlussfassung durch den Landkreis Passau sowie der betroffenen Landkreisgemeinden entlang der Strecke zum weiteren Vorgehen.

 

6. Voraussetzung für die Einleitung weiterer Reaktivierungsschritte ist, dass sich der Freistaat Bayern und/oder ein Infrastrukturunternehmen in einer für den Landkreis Passau und den betroffenen kreisangehörigen Gemeinden angemessenen Höhe als Raum mit besonderem Handlungsbedarf finanziell an den Kosten zur Ertüchtigung der Infrastruktur beteiligt. 

 

 

 

Für: 17  Gegen: 0 

 

 

 

 

 

Landrat Franz Meyer stellt folgenden Antrag zur Abstimmung:

 

Der Ausschuss für Verkehr und Tourismus des Landkreises Passau fordert für die Weiterentwicklung des Öffentlichen Personennahverkehrs im ländlichen Raum den derzeit geltenden gesetzlichen Vorrang „Bahn vor Bus“ zugunsten der Gleichwertigkeit von „Bus und Bahn“ aufzugeben.

 

 

 

Für: 15  Gegen: 2