Beschluss:
Gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG beruft der
Kreisausschuss Herrn Oberregierungsrat Andreas Buettner
zum Wahlleiter für die Landkreiswahlen am 15.März 2020 und Herrn Verwaltungsrat
Georg Greil zu dessen Stellvertreter.
Beschluss:
Gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG beruft der
Kreisausschuss Herrn Oberregierungsrat Andreas Buettner
zum Wahlleiter für die Landkreiswahlen am 15.März 2020 und Herrn Verwaltungsrat
Georg Greil zu dessen Stellvertreter.