Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG beruft der Kreisausschuss Herrn Oberregierungsrat Andreas Buettner zum Wahlleiter für die Landkreiswahlen am 15.März 2020 und Herrn Verwaltungsrat Georg Greil zu dessen Stellvertreter.