Beschluss:
„Es besteht damit
Einverständnis, dass
a)
aus der
Gemeinde Büchlberg, Landkreis Passau das Flurstück
Nr. 124/4, Gemarkung Nirsching mit einer Fläche von
55 m² ausgegliedert und in den Markt Röhrnbach,
Gemarkung Außernbrünst, Landkreis Freyung-Grafenau
eingegliedert wird,
b)
das
Gebiet der Landkreise Passau und Freyung-Grafenau
entsprechend geändert wird und
c)
im Umgliederungsgebiet das Recht der abgebenden
Gebietskörperschaft außer Kraft und das Recht der aufnehmenden
Gebietskörperschaft in Kraft tritt.