Nachtrag: 02.04.2019 Nummer 5
Sitzung: 25.02.2019 Kreistag
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 67, Nein: --
Beschluss:
Der
Kreistag beschließt vorliegende Haushaltssatzung 2019 mit dem Ergebnishaushalt
2019 und dem Finanzhaushalt 2019 sowie dem beigefügten Stellenplan für die
Beamten und die tariflich Beschäftigten.
Haushaltssatzung
des Landkreises Passau
für das Haushaltsjahr 2019
I.
Aufgrund der Art.
57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Kreistag folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt, er schließt
1. Im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge von 178.828.694 €
dem Gesamtbetrag der
Aufwendungen von 175.721.387 €
und dem Saldo (Jahresergebnis)
von 3.107.307 €
2. Im Finanzhaushalt mit
a) aus laufender
Verwaltungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von 174.332.007 €
dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von 167.799.407
€
und einem Saldo von 6.532.600 €
b) aus Investitionstätigkeit
mit
dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von 12.131.854 €
dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von 26.496.786 €
und einem Saldo von - 14.364.932 €
c) aus der
Finanzierungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von 2.000.000 €
dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von 2.769.000 €
und einem Saldo
von - 769.000 €
d) und dem Saldo des
Finanzhaushalts von - 8.601.332 €
ab.
§
2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.000.000 € neu festgesetzt.
Der Saldo des Finanzhaushalts in
Höhe von – 8.601.332 € wird durch vorhandene liquide Mittel ausgeglichen.
§
3
Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden
nicht festgesetzt.
§
4
(1) Die Höhe des durch sonstige Einnahmen
nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18
ff.
des Finanzausgleichsgesetzes umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2019 auf
86.278.881 € (Umlagesoll) festgesetzt.
(2) Die
Kreisumlage wird in Hundertsätzen aus nachstehenden Steuerkraftzahlen und
Schlüsselzuweisungen bemessen:
Vom Bayer. Landesamt für Statistik und
Datenverarbeitung festgestellte
Steuerkraftzahlen
vom 14.11.2018
der
Grundsteuer A
2.054.841 €
der
Grundsteuer B
17.190.504 €
der
Gewerbesteuer
65.017.064 €
der
Einkommensteuerbeteiligung
74.215.569 €
der
Umsatzsteuerbeteiligung 8.249.638 €
80
% der Gemeindeschlüsselzuweisung 2018
41.173.302 €
______________________
Summe der
Bemessungsgrundlage
207.900.918 €
(3) Nach
Art. 18 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes wird der Umlagesatz für die
Kreisumlage auf 41,5 v. H. festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.000.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.
Passau,
Landratsamt Passau
Meyer
Landrat
Für: 58 Gegen: 9
Kreishaushalt
2019;
Finanzplanung 2018 – 2022
Vorschlag für Beschluss:
Gemäß Art. 64 LKrO
i.V.m. § 9 KommHV-Doppik beschließt der Kreistag für die Jahre 2018 – 2022 folgenden
Finanzplan
mit nachstehenden
Abschlusszahlen:
Ergebnishaushalt
Haushaltsjahr
|
Erträge € |
Aufwendungen €
|
2018 |
170.821.901 |
163.651.824 |
2019 |
178.828.694 |
175.721.387 |
2020 |
176.784.493 |
175.971.039 |
2021 |
182.100.699 |
178.792.141 |
2022 |
184.686.232 |
179.235.562 |
Finanzhaushalt
Haushaltsjahr
|
Einzahlungen € |
Auszahlungen €
|
2018 |
166.794.681 |
156.474.509 |
2019 |
174.332.007 |
167.799.407 |
2020 |
172.221.494 |
168.504.184 |
2021 |
177.553.098 |
171.497.730 |
2022 |
179.830.706 |
172.348.000 |
Investitionshaushalt
Haushaltsjahr
|
Einzahlungen € |
Auszahlungen €
|
2018 |
9.143.874 |
19.650.870 |
2019 |
12.131.854 |
26.496.786 |
2020 |
7.914.656 |
15.917.900 |
2021 |
6.239.042 |
12.659.900 |
2022 |
3.079.850 |
10.749.400 |
Finanzierungstätigkeit
Haushaltsjahr
|
Einzahlungen Kreditaufnahmen € |
Auszahlungen Tilgungen €
|
2018 |
0 |
2.738.800 |
2019 |
2.000.000 |
2.769.000 |
2020 |
2.000.000 |
2.433.000 |
2021 |
2.000.000 |
2.273.000 |
2022 |
2.000.000 |
2.172.000 |
Passau,
Landratsamt
Meyer
Landrat
Für: 58 Gegen: 9
Haushalt
2019
Vermerk:
Nach Art. 55 LKrO
hat der Landkreis seine Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass
die stetige Erfüllung der Aufgaben gesichert ist. Sparsamer und
wirtschaftlicher Führung der Haushaltswirtschaft kommt dabei Vorrang zu.
Durch interne
Maßnahmen kann der Vollzug dieser Bestimmungen sichergestellt werden bzw. ist
die Inanspruchnahme der Haushaltsansätze einschl. über- und außerplanmäßiger
Aufwendungen und Auszahlungen zu
überwachen (§ 26 KommHV-Doppik).
Vorschlag für Beschluss:
Der Kreistag des
Landkreises Passau ordnet deshalb für das Haushaltsjahr 2019 eine allgemeine
Buchungssperre für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen an.
Fallen über- und außerplanmäßige
Ausgaben an, sind diese vom zuständigen Landkreisgremium (s. § 21 der
Dienstanweisung des Landkreises Passau über das Finanz- und Kassenwesen) zu
beschließen bzw. zu genehmigen.
Passau, Landratsamt
Meyer
Landrat
Für: 67 Gegen: --
Gegenseitige Deckungsfähigkeit
von Auszahlungen der Kreisstraßenverwaltung im Bereich des
Investitionshaushalts und der Auszahlungen für Beschaffungen aus dem
Investitionshaushalt im Bereich der Kreiseigenen Schulen
Um die Flexibilität
der Tiefbauverwaltung zu erhöhen, wurden in den vergangenen Jahren die
Auszahlungen des Investitionshaushalts für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Damit entfiel die Vorlage zur Genehmigung
von einzelnen überplanmäßigen Ausgaben an das zuständige Kreisorgan.
Der Ausschuss für
Verkehr und Tourismus hat in seiner Sitzung am 16.01.2019 der erneuten
gegenseitigen Deckungsfähigkeit in diesem Bereich zugestimmt.
Es wird
vorgeschlagen, für den Bereich der
Kreiseigenen Schulen ebenfalls für die Auszahlungen (Beschaffungen) im
Investitionsbereich die gegenseitige
Deckungsfähigkeit der Produkt-Konten innerhalb des gleichen Produkts zu
erklären. Hier kommt es immer wieder zu entsprechenden Verschiebungen zwischen
Ausstattungsgegenständen, EDV-Hardware und EDV-Software. Da sich die
Mittelbereitstellungen aber in der Regel nur im unteren finanziellen Bereich
bewegen, soll die Deckungsfähigkeit im Bereich der Kreiseigenen Schulen auf
maximal 15.000 € (Anordnung Landrat) beschränkt bleiben. Darüber hinaus
erforderlich werdende Mittelbereitstellungen sind durch das zuständige
Kreisorgan zu genehmigen.
Die Überwachung der
insgesamt einzuhaltenden Ansätze obliegt der Kämmerei.
Vorschlag für Beschluss:
Der Kreistag
ermächtigt die Kreisstraßenverwaltung, überplanmäßige Auszahlungen im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Investitionshaushalts
untereinander zu übertragen.
Ebenfalls
ermächtigt der Kreistag, dass im Bereich der Kreiseigenen Schulen die
Produkt-Konten für die entsprechenden Beschaffungen im Investitionsbereich bis
zu einer Höhe von 15.000 € gegenseitig deckungsfähig sind. Darüber hinaus
gehende Mittelbereitstellungen sind durch das zuständige Kreisorgan zu
genehmigen.
Die angesetzten
Gesamtkosten der betreffenden Produkt-Konten des Investitionshaushalts der
Kreisstraßenverwaltung sowie des
jeweiligen Produkts im Bereich der Kreiseigenen Schulen dürfen nicht
überschritten werden (Überwachung durch Kämmerei).
Für: 67 Gegen: --
Gegenseitige
Deckungsfähigkeit von Aufwendungen der wirtschaftlichen Einheiten im Bereich
des Ergebnishaushalts
Den wirtschaftlichen Einheiten sind zum Teil mehrere Budgets zugewiesen.
Bei Überschreitung des Budgets bzw. des Deckungsringes entstehen
überplanmäßige Aufwendungen.
Nach Art. 60 Abs.1 LkrO sind überplanmäßige Aufwendungen nur zulässig,
wenn sie unabweislich sind und die Deckung gewährleistet ist. Nach
§ 21 Nr. 3 der Dienstanweisung über das Finanz- und Kassenwesen ist der
Landrat ermächtigt, bei überplanmäßigen Aufwendungen Deckungsmittel bis zu 15.000
€ im Einzelfall in Anspruch zu nehmen. Ab 15.000 € bis 75.000 € sind die
Fachausschüsse oder der Kreisausschuss und ab
75.000 € ist der Kreistag zuständig.
Die bisherige Praxis, den Leiterinnen und Leitern der Wirtschaftlichen
Einheiten/Fachbereichen die Ermächtigung zu erteilen, im Falle von
Haushaltsüberschreitungen, soweit innerhalb der Wirtschaftlichen Einheit oder
des Fachbereichs ein Deckungsvorschlag unterbreitet werden kann, dies direkt
bei der Kämmerei zu beantragen, hat sich bewährt. Ein nicht unerheblicher
Verwaltungsaufwand wird dabei vermieden.
Aufgrund der nun
über Jahre hinweg durchgeführten Praxis und der dabei gewonnenen positiven
Erfahrung wird darum gebeten, erneut dieser Möglichkeit zuzustimmen.
Vorschlag für Beschluss:
Der Kreistag
überträgt den Wirtschaftlichen Einheiten die Befugnis, für überplanmäßige
Aufwendungen bis zu 75.000 € freie
Haushaltsmittel aus den eigenen Budgets bereitzustellen.
Die Anordnung der Bereitstellung erfolgt durch die Kämmerei.
Für: 67 Gegen: --