Nachtrag: 02.04.2019 Nummer 5

Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 67, Nein: --

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt vorliegende Haushaltssatzung 2019 mit dem Ergebnishaushalt 2019 und dem Finanzhaushalt 2019 sowie dem beigefügten Stellenplan für die Beamten und die tariflich Beschäftigten.

 

Haushaltssatzung                                                                      

                                                                                             

des Landkreises  Passau für das Haushaltsjahr 2019

 

 

I.

 

Aufgrund der Art. 57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Kreistag folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt, er schließt

 

1. Im Ergebnishaushalt mit

 

    dem Gesamtbetrag der Erträge  von                          178.828.694 €

    dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von                                  175.721.387 €

    und dem Saldo (Jahresergebnis) von                                                     3.107.307 €                                                 

 

2. Im Finanzhaushalt mit

                                                                                                                             

     a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit                                    

         dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von         174.332.007 €

         dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von                               167.799.407 €

         und einem Saldo von                                                                              6.532.600 €

 

      b) aus Investitionstätigkeit mit

          dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von                                   12.131.854 €              

          dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von          26.496.786 €

          und einem Saldo von                                         -  14.364.932 €

 

       c) aus der Finanzierungstätigkeit  mit

           dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von            2.000.000 €

           dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von           2.769.000 €

           und einem Saldo von                                                                        -      769.000 €

  

      d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von           -  8.601.332 €

        

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.000.000 € neu festgesetzt.

Der  Saldo des Finanzhaushalts in Höhe von – 8.601.332 € wird durch vorhandene liquide Mittel ausgeglichen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

(1)       Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18

ff. des Finanzausgleichsgesetzes umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2019 auf 86.278.881 € (Umlagesoll) festgesetzt.

 

(2)       Die Kreisumlage wird in Hundertsätzen aus nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen bemessen:

Vom Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung festgestellte

             Steuerkraftzahlen vom 14.11.2018

             der Grundsteuer A                                               2.054.841  

             der Grundsteuer B                                             17.190.504  

             der Gewerbesteuer                                            65.017.064  

             der Einkommensteuerbeteiligung                      74.215.569  

             der Umsatzsteuerbeteiligung                               8.249.638  

             80 % der Gemeindeschlüsselzuweisung 2018  41.173.302   

                                                                                ______________________

             Summe der Bemessungsgrundlage                  207.900.918 

 

 

(3)       Nach Art. 18 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes wird der Umlagesatz für die Kreisumlage auf 41,5 v. H. festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.000.000 € festgesetzt.

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.

 

Passau,

Landratsamt Passau

 

Meyer

Landrat

 

 

 

Für:  58   Gegen: 9

 

 


Kreishaushalt 2019;

Finanzplanung 2018 – 2022

 

 

Vorschlag für Beschluss:

 

Gemäß Art. 64 LKrO i.V.m. § 9 KommHV-Doppik beschließt der Kreistag für die  Jahre 2018 – 2022 folgenden

Finanzplan

 

mit nachstehenden Abschlusszahlen:

 

Ergebnishaushalt

Haushaltsjahr

Erträge

Aufwendungen

2018

 

170.821.901

163.651.824

2019

 

178.828.694

175.721.387

 

2020

176.784.493

175.971.039

 

2021

182.100.699

178.792.141

 

2022

184.686.232

179.235.562

 

 

Finanzhaushalt

Haushaltsjahr

Einzahlungen

Auszahlungen

2018

 

166.794.681

156.474.509

2019

 

174.332.007

167.799.407

2020

172.221.494

168.504.184

 

2021

177.553.098

171.497.730

 

2022

179.830.706

172.348.000

 

 

 

 

 

 

 

Investitionshaushalt

Haushaltsjahr

Einzahlungen

Auszahlungen

2018

 

9.143.874

19.650.870

 

2019

 

12.131.854

26.496.786

 

2020

 

7.914.656

15.917.900

2021

 

6.239.042

12.659.900

2022

3.079.850

10.749.400

 

 

Finanzierungstätigkeit

Haushaltsjahr

Einzahlungen

             Kreditaufnahmen

Auszahlungen

Tilgungen

2018

 

0

2.738.800

2019

 

2.000.000

2.769.000

2020

 

2.000.000

2.433.000

2021

 

2.000.000

2.273.000

2022

2.000.000

2.172.000

 

 

Passau, Landratsamt

 

 

Meyer

Landrat

 

 

Für:  58   Gegen: 9


Haushalt   2019

 

Vermerk:

 

Nach Art. 55 LKrO hat der Landkreis seine Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung der Aufgaben gesichert ist. Sparsamer und wirtschaftlicher Führung der Haushaltswirtschaft kommt dabei Vorrang zu.

 

Durch interne Maßnahmen kann der Vollzug dieser Bestimmungen sichergestellt werden bzw. ist die Inanspruchnahme der Haushaltsansätze einschl. über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen  zu überwachen (§ 26 KommHV-Doppik).

 

 

Vorschlag für Beschluss:

 

Der Kreistag des Landkreises Passau ordnet deshalb für das Haushaltsjahr 2019 eine allgemeine Buchungssperre für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen an.

 

Fallen über- und außerplanmäßige Ausgaben an, sind diese vom zuständigen Landkreisgremium (s. § 21 der Dienstanweisung des Landkreises Passau über das Finanz- und Kassenwesen) zu beschließen bzw. zu genehmigen.

 

 

Passau, Landratsamt

 

 

Meyer

Landrat

 

 

Für:  67   Gegen: --

 

 

 

 

 

Gegenseitige Deckungsfähigkeit von Auszahlungen der Kreisstraßenverwaltung im Bereich des Investitionshaushalts und der Auszahlungen für Beschaffungen aus dem Investitionshaushalt im Bereich der Kreiseigenen Schulen

 

 

Um die Flexibilität der Tiefbauverwaltung zu erhöhen, wurden in den vergangenen Jahren die Auszahlungen des Investitionshaushalts für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Damit entfiel die Vorlage zur Genehmigung  von einzelnen überplanmäßigen Ausgaben an das zuständige Kreisorgan.

Der Ausschuss für Verkehr und Tourismus hat in seiner Sitzung am 16.01.2019 der erneuten gegenseitigen Deckungsfähigkeit in diesem Bereich zugestimmt.

 

Es wird vorgeschlagen,  für den Bereich der Kreiseigenen Schulen ebenfalls für die Auszahlungen (Beschaffungen) im Investitionsbereich  die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Produkt-Konten innerhalb des gleichen Produkts zu erklären. Hier kommt es immer wieder zu entsprechenden Verschiebungen zwischen Ausstattungsgegenständen, EDV-Hardware und EDV-Software. Da sich die Mittelbereitstellungen aber in der Regel nur im unteren finanziellen Bereich bewegen, soll die Deckungsfähigkeit im Bereich der Kreiseigenen Schulen auf maximal 15.000 € (Anordnung Landrat) beschränkt bleiben. Darüber hinaus erforderlich werdende Mittelbereitstellungen sind durch das zuständige Kreisorgan zu genehmigen.

 

Die Überwachung der insgesamt einzuhaltenden Ansätze obliegt der Kämmerei.

 

 

Vorschlag für Beschluss:

 

Der Kreistag ermächtigt die Kreisstraßenverwaltung, überplanmäßige Auszahlungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Investitionshaushalts untereinander zu übertragen.

 

Ebenfalls ermächtigt der Kreistag, dass im Bereich der Kreiseigenen Schulen die Produkt-Konten für die entsprechenden Beschaffungen im Investitionsbereich bis zu einer Höhe von 15.000 € gegenseitig deckungsfähig sind. Darüber hinaus gehende Mittelbereitstellungen sind durch das zuständige Kreisorgan zu genehmigen.

 

Die angesetzten Gesamtkosten der betreffenden Produkt-Konten des Investitionshaushalts der Kreisstraßenverwaltung  sowie des jeweiligen Produkts im Bereich der Kreiseigenen Schulen dürfen nicht überschritten werden (Überwachung durch Kämmerei).

 

 

Für:  67   Gegen: --

 

 

 

 

Gegenseitige Deckungsfähigkeit von Aufwendungen der wirtschaftlichen Einheiten im Bereich des Ergebnishaushalts

 

 

Den wirtschaftlichen Einheiten sind zum Teil mehrere Budgets zugewiesen.

Bei Überschreitung des Budgets bzw. des Deckungsringes entstehen

überplanmäßige Aufwendungen.

 

Nach Art. 60 Abs.1 LkrO sind überplanmäßige Aufwendungen nur zulässig, wenn sie unabweislich sind und die Deckung gewährleistet ist. Nach

§ 21 Nr. 3 der Dienstanweisung über das Finanz- und Kassenwesen ist der Landrat ermächtigt, bei überplanmäßigen Aufwendungen Deckungsmittel bis zu 15.000 € im Einzelfall in Anspruch zu nehmen. Ab 15.000 € bis 75.000 € sind die Fachausschüsse oder der Kreisausschuss und ab

75.000 € ist der Kreistag zuständig.

 

Die bisherige Praxis, den Leiterinnen und Leitern der Wirtschaftlichen Einheiten/Fachbereichen die Ermächtigung zu erteilen, im Falle von Haushaltsüberschreitungen, soweit innerhalb der Wirtschaftlichen Einheit oder des Fachbereichs ein Deckungsvorschlag unterbreitet werden kann, dies direkt bei der Kämmerei zu beantragen, hat sich bewährt. Ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand wird dabei vermieden.

 

Aufgrund der nun über Jahre hinweg durchgeführten Praxis und der dabei gewonnenen positiven Erfahrung wird darum gebeten, erneut dieser Möglichkeit zuzustimmen.

 

 

 

Vorschlag für Beschluss:

 

Der Kreistag überträgt den Wirtschaftlichen Einheiten die Befugnis, für überplanmäßige Aufwendungen  bis zu 75.000 € freie Haushaltsmittel aus den eigenen Budgets bereitzustellen.


Die Anordnung der Bereitstellung erfolgt durch die Kämmerei.

 

Für:  67   Gegen: --