Beschluss:
Der Landrat wird ermächtigt eine
Vereinbarung zu schließen, nach der dem Diakonischen Werk des Evan.-Luth.
Dekanatsbezirks Passau e.V. (Diakonie) die Aufgaben des Landkreises Passau zur
Durchführung der Insolvenzberatung übertragen werden. Die der Diakonie hierfür
zu erstattenden Gelder sind auf die dem Landkreis Passau für die Erfüllung der
Aufgabe vom Freistaat Bayern bereit zu stellenden Mittel zu beschränken. Die
Laufzeit der Vereinbarung soll derjenigen über die Aufgabenübertragung der Schuldnerberatung
an die Diakonie entsprechen.