Beschluss:
Die im Sachverhalt
dargestellten überplanmäßigen Aufwendungen für die Übernahme der Kindertagesstättenbeiträge sowie im Rahmen der stationären
Eingliederungshilfe i. H. v. gesamt
900.000 € werden genehmigt, Aufteilung wie nachfolgend dargestellt:
Auf Prod.-Kto. 361100.533120 i. H. v. 300.000 €
Auf Prod.-Kto. 363430.533200 i. H. v. 600.000 €
Die Deckung erfolgt
durch Minderaufwendungen aus dem Bereich Soziales und Senioren wie folgt:
Deckung durch Prod.-Kto. 312100.546110 in jeweils entsprechender Höhe.